Praktische Studienzeit
Die praktische Studienzeit ist eine Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung. Rechtsgrundlage dafür ist § 8 Juristenausbildungsgesetz NRW. Die praktische Studienzeit dauert insgesamt 3 Monate und ist während der vorlesungsfreien Zeit in der Regel in zwei Teilen abzuleisten. Davon findet ein Teil 6 Wochen in der Rechtspflege, vornehmlich bei einem Rechtsanwalt oder in der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, der andere 6 Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die Praktika können auch in jeweils dreiwöchige Abschnitte aufgeteilt werden.
Bei Fragen zur Zulässigkeit eines Praktikums wenden Sie sich bitte direkt an das Justizprüfungsamt Hamm.
Informationen des JPA Hamm zur Praktischen Studienzeit
FAQ zur praktischen Studienzeit (PDF)
Allgemeine Fragen zur praktischen Studienzeit beantworten wir unter:
Hilfe bei der Suche nach Praktikumsstellen
Haben Sie Probleme einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden? Hier kann das Karriereprotal KAP.WWU der Universität Münster behilflich sein. Hier können Studierende ein eigenes Profil anlegen, um von Praktikumsanbieter*innen angesprochen zu werden.
Über die Arbeitgeber*innen, die hinter den Anfragen stehen, kann man sich direkt auf deren Profilseiten im KAP.WWU informieren. Und wer aktiv nach Stellen oder Praktika sucht, wird in der Stellenbörse des KAP.WWU fündig.
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