Praktische Studienzeit

Die praktische Studienzeit ist eine Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung. Dementsprechend ist für die Anerkennung der praktischen Studienzeit nicht die Rechtswissenschaftliche Fakultät, sondern das Justizprüfungsamt in Hamm zuständig. Verbindliche Aussagen können also nur dort erteilt werden.

Die praktische Studienzeit kann nur in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Übersicht zu den Semesterzeiten finden Sie auf der Website der Universität Müntser

Weitere Informationen zu der Ausgestaltung der praktischen Studienzeit finden Sie auf der Website des Justizprüfungsamts in Hamm.

Weitere Informationen zu den Übergangslösungen zum neuen Recht im Zusammenhang mit der praktischen Studienzeit finden Sie auf der Website des Justizprüfungsamts in Hamm.

Hilfe bei der Suche nach Praktikumsstellen

Haben Sie Probleme einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden? Hier kann das Karriereprotal UNIKAP.MS der Universität Münster behilflich sein. Hier können Studierende ein eigenes Profil anlegen, um von Praktikumsanbieter:innen angesprochen zu werden.

Über die Arbeitgeber:innen, die hinter den Anfragen stehen, kann man sich direkt auf deren Profilseiten im UNIKAP.MS informieren. Und wer aktiv nach Stellen oder Praktika sucht, wird in der Stellenbörse des UNIKAP.MS fündig.

Die Nutzung des UNIKAP.MS erfolgt bequem über die zentrale Nutzerkennung des ZIV.

Zum Karriereportal UNIKAP.MS der Universität Münster