Praktische Studienzeit

Die praktische Studienzeit ist eine Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung. Dementsprechend ist für die Anerkennung der praktischen Studienzeit nicht die Rechtswissenschaftliche Fakultät, sondern das Justizprüfungsamt in Hamm zuständig. Verbindliche Aussagen können also nur dort erteilt werden.

Die praktische Studienzeit kann nur in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Übersicht zu den Semesterzeiten finden Sie auf der Website der Universität Müntser

Insgesamt müssen 12 Wochen abgeleistet werden. Von diesen müssen mindestens vier Wochen in der Rechtspflege bzw. Unternehmen und mindestens vier Wochen in der Verwaltung absolviert werden. Wenn Sie sich dazu entscheiden, das Praktikum in drei Teilen zu absolvieren, können maximal vier Wochen bei einer Stelle nach Wahl abgeleistet werden, bei welcher eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.

Weitere Informationen zu der Ausgestaltung der praktischen Studienzeit finden Sie auf der Website des Justizprüfungsamts in Hamm.

Weitere Informationen zu den Übergangslösungen zum neuen Recht im Zusammenhang mit der praktischen Studienzeit finden Sie auf der Website des Justizprüfungsamts in Hamm.

Hilfe bei der Suche nach Praktikumsstellen

Haben Sie Probleme einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden? Hier kann das Karriereprotal KAP.WWU der Universität Münster behilflich sein. Hier können Studierende ein eigenes Profil anlegen, um von Praktikumsanbieter:innen angesprochen zu werden.

Über die Arbeitgeber:innen, die hinter den Anfragen stehen, kann man sich direkt auf deren Profilseiten im KAP.WWU informieren. Und wer aktiv nach Stellen oder Praktika sucht, wird in der Stellenbörse des KAP.WWU fündig.

Die Nutzung des KAP.WWU erfolgt bequem über die zentrale Nutzerkennung des ZIV

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