Zugangsbedingungen

Um den Bachelorstudiengang „International and Comparative Law" studieren zu können, benötigen die Studierenden:

  • Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (regelmäßig Abitur)
  • Den Nachweis von Kenntnissen der deutschen und der englischen Sprache (Englisch: C1-Niveau)
    • Der Nachweis von Englischkenntnissen (C1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) kann durch eine Hochschulzugangsberechtigung oder durch Sprachzertifikate (z.B. TOEFL, IELTS, C-Test) erfolgen.
    • Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen den Nachweis für die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache gemäß den Bestimmungen der DSH-Prüfungsordnung der WWU erbringen. Der Nachweis ist nicht erforderlich für Bewerber*innen, deren Erstsprache Deutsch ist (§ 5 Abs. 3 S. 1 PO).

 

Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren

Für das Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren um einen Studienplatz für das erste Fachsemester des Bachelorstudiengangs International and Comparative Law ist das Studierendensekretariat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zuständig.

Die Immatrikulation in höhere Fachsemester des Bachelorstudiengangs ist voraussichtlich frühestens zum Sommersemester 2024 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie eine Leistung bereits im Rahmen des Studiengangs Rechtswissenschaften erbracht haben, besteht die Möglichkeit, sich diese für den Bachelorstudiengang anrechnen zu lassen.