Abschluss und Möglichkeiten
Nach erfolgreicher Absolvierung des Studiengangs erlangen die Studierenden einen deutschen Bachelor of Laws (LL.B.). Mit diesem Abschluss bieten sich den Studierenden verschiedene Möglichkeiten.
Zur Ausübung eines klassischen juristischen Berufs (Richteramt, Anwaltschaft, Staatsanwaltschaft) genügt der LL.B. nicht. Studierende, die eine Tätigkeit im Rahmen dieser Berufsfelder anstreben, müssen zusätzlich zu dem Bachelor das 1. Staatsexamen, das Referendariat und das 2. Staatsexamen ablegen. Hierbei besteht die Möglichkeit, sich verschiedene Leistungsnachweise aus dem Bachelorstudium anrechnen zu lassen. Falls Sie neben dem LL.B. auch das 1. Staatsexamen anstreben, können Sie das Bachelorstudium auch auf das anschließende Studium der Rechtswissenschaften ausrichten. Die Möglichkeit des parallelen Studiums wird bei den Informationen zur Einstufung in ein höheres Fachsemester näher erläutert. Für weitere Informationen bzw. bei Fragen zu Ihrer individuellen Studienplanung kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Ohne die klassischen juristischen Werdegänge zu verschließen, erweitert der Studiengang die möglichen Werdegänge und Berufsfelder. Der LL.B. stellt aufgrund seiner internationalen Ausrichtung eine optimale Qualifikation für den beruflichen Einstieg in global agierenden Unternehmen und Organisationen dar, wobei mögliche Tätigkeitsfelder von der reibungsfreien Gestaltung bi- und multinationaler Geschäftsbeziehungen bis zur internen Beratung reichen. Regelmäßig wird die Tätigkeit in solchen internationalen juristischen Berufsfeldern nicht schon mit dem Bachelor möglich sein, sondern auch einen darauf aufbauenden Master erfordern. Der LL.B. ermöglicht den Absolventen, einen aufbauenden LL.M. oder M.A. im Ausland oder in Deutschland zu belegen. Die entsprechenden Masterprogramme weisen – im Unterschied zum deutschen 1. Staatsexamen – einen deutlich höheren Grad an Spezialisierung auf.
Für besonders leistungsstarke Studierende bietet sich nach dem abgeschlossenen Hochschulstudium (Master oder Staatsexamen) das Anfertigen einer Dissertation im Rahmen des üblichen Promotionsverfahrens an.