Forschung

Gernot Sydow forscht zum deutschen und zum europäischen öffentlichen Recht, vor allem in rechtsvergleichender Perspektive, zudem zu rechtshistorischen Grundlagen. Im Zentrum seiner rechtsvergleichenden Forschung steht das Verfassungsrecht Großbritanniens und Frankreichs. Im Europarecht arbeitet er vor allem zu Fragen des europäischen Verwaltungsrechts. Im Themenfeld „Recht und Religion“ sind für ihn Fragen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und des Verhältnisses von staatlichem und religiösem Recht von besonderem Interesse. Seine Forschungen thematisieren zudem die Dritte Gewalt und das Recht der politischen Parteien.

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