Ziel des Angebots „Schuldrecht lernen durch Lehre” ist, dass Studierende Lehrvideos für Studierende produzieren, die sodann unmittelbar im Anschluss veranstaltungsbegleitend im aktuellen 2. Semester in der Vorlesung „Schuldrecht Besonderer Teil und Verbraucherschutzrecht” eingesetzt werden können. Im Mittelpunkt steht damit die Videoproduktion eines etwa 10-minütigen Lehrvideos zu einem Thema aus dem Bereich des Schuldrechts Besonderer Teil. Ihnen bietet der Kurs damit eine Gelegenheit, Ihr frisch erworbenes Wissen zum Schuldrecht zu vertiefen und mithilfe rhetorischer, methodischer und didaktischer Kenntnisse so aufzubereiten, dass Sie andere Studierende bei der Bewältigung des juristischen Stoffs als Ergänzung zur Vorlesung und zum Eigenstudium helfen.

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