"Inszenierungen des Klimawandels":  Vortrag von Prof. Stefan Arnold & Dr'in Kerstin Wilhelms

Im Rahmen ​​​des 9. ZIN-Brotzeitkolloquiums werden Prof. Stefan Arnold und Dr'in Kerstin Wilhelms am 15. Juni einen Vortrag über "Inszenierungen des Klimawandels" halten. Der Vortrag beleuchtet öffentliche Inszenierungen des Klimawandels in Gerichten und Theatern und analysiert diese. 

Der Vortrag beginnt um 12:15 und findet im JO1 (Johannisstr. 4) statt, kann aber auch online im Livestream angesehen werden. 

Alle weiteren Infos, sowie die Zoom-Zugangsdaten finden sich hier.

Studentische Hilfskräfte ab Mai 2023 gesucht

Prof. Dr. Stefan Arnold, LL.M. (Cambridge) sucht ab Mai 2023 zwei engagierte Studentische Hilfskräfte für jeweils 5 Wochenstunden, vorerst befristet für ein Jahr.

Nähere Informationen finden Sie hier

Harry Westermann-Preis 2022 für Dr. Thorben Eick 

Auch im neuen Jahr dürfen wir uns wieder freuen: Thorben Eick erhielt für seine Doktorarbeit mit dem Titel „Vertragsrisiken von  gesellschaftlicher Tragweite“ den Harry Westermann-Preis 2022 der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster e.V. Somit geht der Preis im zweiten Jahr in Folge an einen unserer Dokotranden. Herzlichen Glückwunsch!

Nähere Informationen finden Sie hier

Harry Westermann-Preis 2021 für Dr. Cedric Hornung

Cedric Hornung erhielt für seine Doktorarbeit mit dem Titel „Internationales Privatrecht zwischen Wertneutralität und Politik“ den Harry Westermann-Preis 2021 der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster e.V. Nähere Informationen finden Sie hier

Tagung im November 2021

„Rhetoriken. Interdisziplinäre und interkulturelle Zugänge“

Am 5. und 6. November 2021 veranstaltet das Teilprojekt C01 des SFB 1385 mit den Teilprojektleitenden Prof. Dr. Wagner-Egelhaaf und Prof. Dr. Arnold eine Tagung zu den interdisziplinären und interkulturellen Zugängen zur Rhetorik. Nachwuchswissenschaftler*innen sind ausdrücklich dazu aufgerufen, sich mit ihren Ideen für einen Vortrag auf der Tagung zu bewerben.

Seminar im Sommersemester 2021

Methoden der Rechtsfindung: Auslegung, Argumentation und Rhetorik.

Das Seminar von Prof. Dr. Stefan Arnold im Sommersemester 2021 richtet den Blick auf die Art und Weise der Rechtsfindung, -anwendung, -erzeugung und -fortbildung. Da Recht nicht vom Himmel fällt, es vielmehr in einem ständigen diskursiven Prozess von den Akteuren des Rechts hergestellt, verhandelt, bestätigt und verändert wird, beschäftigen sich die Seminarteilnehmenden aus unterschiedlichen
Perspektiven mit Phänomenen, die die juristische Methodenlehre sowie die Rechtsphilosophie
und -theorie umtreiben.

Die Themenliste sowie weiterführende Informationen finden Sie im Vorlesungskommentar.


Seminar im Wintersemester 2020/2021

Digitalisierung und künstliche Intelligenz im Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht: 

Die digitale Revolution fordert das Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht heraus: Welches Recht entscheidet über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit autonomer Systeme? Was sind die wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen des Einsatzes von Legal Tech? Inwiefern ist die Verwendung personenbezogener Daten als Gegenleistung vertragsrechtlich zulässig? Diesen und ähnlichen Fragen widmet sich das Seminar „Digitalisierung und künstliche Intelligenz“, das als Blockveranstaltung in Münster am Ende des Semesters stattfinden wird.

Hier finden Sie eine Themenliste, einen Anmeldebogen sowie Hinweise zur formalen Gestaltung Ihrer Seminararbeit.

Der Einschreibeschlüssel für das Lernweb lautet: KI2020

Conference Report: Conflict of Law 4.0

Einen ausführlichen Bericht zu der von Prof. Dr. Arnold und Prof. Dr. Mäsch organisierten Tagung  "Conflict of laws 4.0: Artificial Intelligence, smart contracts and bitcoins as challenges for Private International Law" finden Sie hier

Nils Jansen: Rechtswissenschaft und Europäisches Privatrecht

Prof. Dr. Nils Jansen setzte am Dienstagabend, den 21.01., den Schlusspunkt der Ringvorlesung "Zwecke des Privatrechts" im Wintersemester 2019/20. Er vertiefte dabei seine Gedanken zur Rolle der Rechtswissenschaft im Hinblick auf die Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Privatrechts.

Einleitend beschäftigte sich Jansen mit dem Verhältnis von Rechtswissenschaft und Rechtspraxis und zeichnete die historische Entwicklung dieser Beziehung seit dem 19. Jahrhundert nach. Die historische Schule habe sich noch überwiegend an der abstrakten System- und Regelbildung versucht, während sich Anfang des 20. Jahrhunderts das Forschungsinteresse schlagartig auf die seit 1900 geltende Kodifikation des BGB gerichtet habe. Heute orientiere sich die Rechtswissenschaft überwiegend an der gerichtlichen Praxis. Diese Entwicklung zeige sich auch am Aufstieg der praktisch handhabbaren und auf eine vollständige Behandlung aller Einzelregelungen bedachten Kommentare ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Gleichzeitig schwinde die Relevanz systematisch ordnender Lehrbücher zunehmend. Eindringlich und teils provokativ warnte Jansen davor, dass sich die universitäre Rechtswissenschaft damit zur bloßen Expertise degradiere und ihren Impetus als modell- und systembildende Wissenschaft verliere. Als Rettungsanker porträtierte Jansen hingegen die europäische Privatrechtswissenschaft. Diese habe mit ihren rechtsvergleichenden und systematisch geordneten Kodifikationen (bspw. PECL oder UNIDROIT) die Grundlage für die Herausbildung einer genuin europäischen Rechtsordnung gelegt.

Die anschließende leidenschaftlich wie kritisch geführte Debatte bildete einen erfreulichen Abschluss für die Ringvorlesung im Wintersemester 2019/20.

 

Thomas Gutmann: Kritik des Erbrechts

„There ist nothing wrong with unearned wealth, except that not everyone has it“ (Philippe van Parijs).

Am Dienstag, 12.11. führte Thomas Gutmann die Ringvorlesung „Zwecke des Privatrechts“ im Wintersemester 2019/20 fort und nahm dabei das Erbrecht kritisch unter die Lupe.

Gutmann beschrieb eingangs das fünfte Buch des BGB knapp als „praktisch makelloses Gesetz“, in dem „einfach alles“ passe, es gebe weitgehend „keine Inkonsistenzen und vor allem kein Verbraucherrecht“. Gutmann befasste sich in seinem Vortrag nicht etwa mit der Dogmatik des Erbrechts. Vielmehr wandte er sich der Kritik zu, die das Erbrecht über Jahrhunderte hinweg aus rechtsexterner Perspektive erfahren hat und heute noch erfährt. Im Zentrum seines Vortrags stand die Frage, mit welchen sozialen und ökonomischen Kosten ein Erbrecht deutschen Typs einhergehe. Dazu widmete er sich sechs zentralen Problemfeldern: Gleichheit, Effizienz, Leistung und Willkür, Freiheit, Demokratie und Chancengleichheit.

Gutmann setzte sich detailliert mit teils sehr kontroversen Thesen auseinander. Dabei stellte er Perspektiven liberaler und libertärer Gesellschaftsauffassungen einerseits (pointiert etwa Nocicks These, die Besteuerung für Wohlfahrsinteressen anderer sei mit Zwangsarbeit gleichzusetzen) und marxistischer und egalitärer Strömungen andererseits gegenüber. Er hinterfragte, was im Erbrecht vernünftig sei und wie das Erbrecht auch vor dem Hintergrund unserer Verfassung ausgestaltet werden könnte. Dabei wies er nachdrücklich darauf hin, dass Vermögenskonzentrationen als Machtkonzentrationen auch zu Demokratiedefiziten führen können. 

Auch betonte Gutmann die schwerwiegenden Folgen ungleicher Vermögensverteilung in einer Gesellschaft – auch hinsichtlich der Chancen und Perspektiven einzelner Gesellschaftsmitglieder. 

In der nächsten Ringvorlesung beschäftigt sich Bettina Heiderhoff mit der Ordnungsaufgabe des Familienrechts. Sie findet am 10.12.2019 im JUR 3 statt.

Stephan Lorenz: Vebraucherrecht als Leitbild des Privatrechts?

Am Dienstag, 22.10. eröffnete Stephan Lorenz (LMU München) die Ringvorlesung „Zwecke des Privatrechts“ im Wintersemester 2019/20.

Earnest Weinrib hat das Privatrecht einmal mit der Liebe verglichen: Privatrecht verfolge wie die Liebe auch keine Zwecke. Hier setzt die Ringvorlesung kritisch an und untersucht in vielen Facetten Ziele und Funktionen des Privatrechts.

Stephan Lorenz stellte vor einem überfüllten Audimax die Frage: Verbraucherrecht als Leitbild des Privatrechts? In den vergangen Jahrzehnten hat das Verbraucherrecht eine immer prominentere Position im Privatrecht eingenommen. Stephan Lorenz verteidigte den Verbraucherschutz als grundsätzlich legitimes Ziel des Privatrechts. Er warnte jedoch zugleich vor den Gefahren übermäßiger Regulierung.

Die Ringvorlesung wird im Wintersemester mit Vorträgen von Thomas Gutmann (Dienstag, 12.11.2019), Bettina Heiderhoff (10.12.2019) und Nils Jansen (21.1.2020) fortgesetzt.

Tagung: »Kollisionsrecht 4.0«

Die digitale Revolution ist die zentrale gesamtgesellschaftliche Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Ihre Chancen und Risiken fordern nahezu alle Wissenschaftsdisziplinen heraus. Auch das Recht und die Rechtswissenschaft nehmen künstliche Intelligenz, smart contracts und Kryptowährungen verstärkt in den Blick. Im Internationalen Privatrecht steht die wissenschaftliche Aufarbeitung der digitalen Revolution noch an den Anfängen. Bedarf es neuer, auf die digitale Revolution passgenau zugeschnittener Instrumente – ein „Kollisionsrecht 4.0“? 
-> Antworten zu dieser Frage finden Sie am 8. November auf unserer Tagung: https://zivindico.uni-muenster.de/e/kollisionsrecht 

Wirtschaft, Politik & Recht im Film: "Terror. Ihr Urteil"

Am Dienstag, den 18.6.2019 um 18 Uhr findet im SCH100.3 eine Filmvorstellung von Ferdinand von Schirachs "Terror. Ihr Urteil" mit einem einführenden Vortrag von Prof. Stefan Arnold statt. In dem einführenden Vortrag wird es auch Einblicke in das interdisziplinäre Forschungsprojekt Recht und Literatur geben. Weitere Informationen sind hier zu finden.

Schwerpunktseminar: „Korrekturmechanismen im Internationalen Privatrecht“
Wintersemester 2019/2020

Das Seminar widmet sich Korrekturmechanismen im Internationalen Privatrecht – also jenen Instituten und Mechanismen, die in einem weiten Sinne Anknüpfungen oder Anknüpfungsergebnisse korrigierend verändern. Welche Zwecke verfolgen diese Korrekturmechanismen? Wie verhalten sie sich zu grundlegenden Prinzipien des Internationalen Privatrechts – etwa seiner Leitidee der engsten Verbindung oder auch der Parteiautonomie? Welche Schwierigkeiten sind mit der Anwendung solcher Mechanismen in Theorie und Praxis verbunden? Fragen dieser Art sollen im Rahmen des Seminars untersucht werden. Es richtet sich inhaltlich insbesondere an Studierende des SP 4 (Internationales Recht, Europäisches Recht, IPR), steht aber grundsätzlich auch TeilnehmerInnen anderer Schwerpunktbereiche in gleicher Weise offen. Fragen zur Anrechnung können gerne im Vorhinein geklärt werden, dabei kann auch eine Anpassung der Themen in Absprache mit dem Seminarleiter erfolgen.

Eigene Vorschläge für Themen können sehr gerne mit der Anmeldung per E-Mail eingereicht werden. Alternativ ist eine Auswahl aus den Themen in der ausführlichen Seminarankündigung möglich, der auch Informationen zur Anmeldung entnommen werden können.

Ringvorlesung: Zwecke des Privatrechts
 
Nähere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen der Ringvorlesung 'Zwecke des Privatrechts' sowie umfangreiche Berichte und Fotos finden Sie auf unserer Facebookseite.
 
Ausführliche Artikel zu den Vorträgen 'Paternalismus im Privatrecht' von Prof. Dr. Marietta Auer, M.A., LL.M., S.J.D. (Harvard)  und 'Diskriminierungsschutz als Privatrechtszweck' von Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) finden Sie außerdem auf der Fakultätswebsite.
LL.M., S.J.D. (Harvard)  und 'Diskriminierungsschutz als Privatrechtszweck' von Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) finden Sie außerdem auf der Fakultätswebsite.
 
Seminar: Zwecke des Privatrechts

Auch im Sommersemester 2019 bietet Prof. Arnold das Seminar 'Zwecke des Privatrechts' an.

Relevante Termine:
Anmeldeschluss in WILMA II: 14.01.2019. 
Vorbesprechung und Themenvergabe: 23.1.2019, 12-13 Uhr, Raum J 207.
Abgabe der Seminararbeiten: 24.06.2019
Mündliche Vorträge: 27/28.06.2019

Nähere Informationen und Themenvorschläge finden Sie hier und im VK-Online

Ringvorlesung: Zwecke des Privatrechts

Verfolgt das Privatrecht wirklich keine Zwecke, außer „es selbst zu sein“? Oder geht es doch um mehr – etwa Gerechtigkeit, Effizienz oder Gemeinwohl? Mit diesen und ähnlichen Fragen befasst sich die monatliche Ringvorlesung „Zwecke des Privatrechts“. Sie richtet sich an alle, die sich für die Grundlagen des Privatrechts und seine interdisziplinären Bezüge interessieren. Die Vortragsreihe spricht Juristinnen und Juristen aller Fachrichtungen ebenso an wie Vertreter anderer Disziplinen (etwa der Philosophie, der Ökonomie oder der Psychologie), für die das Privatrecht aus ihrer jeweiligen Fachperspektive in den Blick kommt.

Im Zuge der Vortragsreihe untersuchen renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einzelne Facetten möglicher Privatrechtszwecke. Im Wintersemester 2018/2019 stehen vier Vorlesungen auf dem Programm.

Den Auftakt bildet der Vortrag „Zwecke des Privatrechts — Ein Panorama“ von Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M. (Chicago) am24.10.2018. Ihm folgen Jun.-Prof. Dr. Franziska Weber, LL.M. (Maastricht) (Effizienz als Leitmotiv des bürgerlichen Rechts?, 13.11.), Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) (Diskriminierungsschutz als Privatrechtszweck, 11.12.) und Prof. Dr. Marietta Auer, M.A., LL.M., S.J.D. (Harvard) (Paternalismus im Privatrecht, 29.01.).

Flyer

Seminar: Zwecke des Privatrechts

Das Seminar „Zwecke des Privatrechts“ richtet sich an alle, die sich für die Grundlagen des Privatrechts und seine interdisziplinären Bezüge interessieren. Nähere Informationen finden Sie hier und im VK-Online.

Tagung zu den Güterrechtsverordnungen in Innsbruck

Gemeinsam mit Simon Laimer (Innsbruck) veranstaltet Stefan Arnold vom 16.11.2018 bis 17.11.2018 eine Tagung in Innsbruck zu den Europäischen Güterrechtsverordnungen. Sie gelten ab dem 29.1.2019. Damit wird das Internationale Güterrecht auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Die Tagung analysiert die neue Rechtslage aus der Sicht von Wissenschaft und Praxis. Nähere Informationen finden Sie hier

Auszeichnung

Die von Stefan Arnold betreute Dissertation „Form und Vollzug von Schenkungen" von Frau Dr. Mag. Marie-Therese Fritzer wurde mit dem Best of REWI-Preis 2017 ausgezeichnet, mit dem die besten Diplomarbeiten und Dissertationen der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz geehrt werden. (12/2017)