Nachdem sich das Team der Universität Münster in der Vorrunde in Trier für das kleine Finale des 6. bundesweiten Moot Courts im Strafrecht qualifiziert hatte, ging es nun weiter nach Leipzig.
Dort fand das diesjährige Finale anlässlich des 75. Jubiläums des Bundesgerichtshofs und der Bundesanwaltschaft am 16. Mai 2025 im großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts vor einer Jury aus Richterinnen und Richtern des 5. und 6. Strafsenats und einem Vertreter der Bundesanwaltschaft statt.
Nach einer Begrüßung durch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, sowie den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Korbmacher, und durch Prof. Dr. Mohamad El-Gazi, der mit seinem Team die großartige Vorrunde in Trier organisiert hat, startete der Wettstreit in die letzte Runde.
Im kleinen Finale sind für die Uni Münster als Vertreter der Verteidigung Julian Tasch und Fynn Heijenga gegen das Team der Staatsanwaltschaft von der Universität Bonn angetreten. Nachdem beide Teams hervorragende Plädoyers, sowie eine überzeugende Replik bzw. Duplik vorgebracht und eine intensive Fragerunde durch die hochkarätige Jury gemeistert hatten, unterlag das Team der Uni Münster dem der Uni Bonn knapp. Daher gratulieren wir auch an dieser Stelle noch einmal dem Team aus Bonn!
Aber auch dem Team der Uni Münster gilt es zu diesem tollen Erfolg des 4. Platzes von insgesamt 13 teilnehmenden Universitäten aus ganz Deutschland noch einmal ganz herzlich zu gratulieren! Die Teilnehmenden Clara Fette, Helena Matheis, Lena Vorpahl, Sabrina Walter, Fynn Heijenga, Tim Kleinermann und Julian Tasch haben mit Eloquenz, starken fachlichen Argumenten und toller Teamarbeit einen ausgezeichneten Wettbewerb bestritten.
Das ebenso spannende Finale um den ersten Platz zwischen den Universitäten Augsburg und Düsseldorf vermochte letztere für sich zu entscheiden. Daher gratulieren wir auch der Universität Düsseldorf herzlich und freuen uns schon auf den dort stattfindenden Moot Court im nächsten Jahr!
Ein besonderer Dank gilt dem Bundesgerichtshof und der Bundesanwaltschaft für das Ausrichten dieses einmaligen Finales und dem Bundesverwaltungsgericht für die Bereitstellung der Räumlichkeiten.