Voraussetzungen (eine vollständige ist bald hier einsehbar)

·         Es besteht ein Anspruch auf den Studiengang Rechtswissenschaften

·         Bis zum Examen muss mindestens vier Semester studiert werden. In dieser Zeit müssen einige Leistungen erbracht werden, die nicht im alten Studiengang erbracht werden können:

1.       Zwischenprüfungsklausur Sachenrecht/Gesetzliche Schuldverhältnisse

2.       Zwischenprüfungsklausur Strafrecht III