· Es besteht ein Anspruch auf den Studiengang Rechtswissenschaften
· Bis zum Examen muss mindestens vier Semester studiert werden. In dieser Zeit müssen einige Leistungen erbracht werden, die nicht im alten Studiengang erbracht werden können:
1. Zwischenprüfungsklausur Sachenrecht/Gesetzliche Schuldverhältnisse
2. Zwischenprüfungsklausur Strafrecht III