Als Gast an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können Sie folgendermaßen Zugang zu den IT-Systemen der Universität bekommen:
- Sprechen Sie sich mit Ihrem gastgebenden Institut ab, damit dessen Sekretariat uns den Antrag G für Ihren Gastaufenthalt übermittelt.
- Füllen Sie das Formular unter https://neu.wwu.de aus und bestätigen Sie die daraufhin bei Ihnen eingehende E-Mail. In diesem Zuge bekommen Sie auch ein Eröffnungspasswort mitgeteilt.
- Anschließend wird der Antrag bearbeitet und die Kennung erstellt bzw. reaktiviert.
Als Institut oder Einrichtung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät möchte Ihr Gast die Rechner in der Fakultät oder weitere IT-Dienstleistungen (WLAN etc.) nutzen? Dann:
- Übersenden Sie uns möglichst vier Wochen vor Beginn den ausgefüllten unterschriebenen Antrag G insbesondere mit Angabe der Dauer des Gastaufenthaltes.
- Bitten Sie Ihren Gast, das Formular unter https://neu.wwu.de mit seinen Daten auszufüllen und die daraufhin bei Ihm eingehende E-Mail zu bestätigen. In diesem Zuge wird ihm auch ein Eröffnungspasswort übermittelt.
- Sobald beides erfolgt ist, kann der Antrag genehmigt und eine Gastkennung ausgestellt bzw. reaktiviert oder verlängert werden.
- Falls Ihr Gast auf der Webseite der Fakultät geführt werden soll, informieren Sie bitte die Content-Manager-Gruppe unter website.jura@uni-muenster.de mit den entsprechenden Daten.