Als Gast an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können Sie folgendermaßen Zugang zu den IT-Systemen der Universität bekommen:

  1. Sprechen Sie sich mit Ihrem gastgebenden Institut ab, damit dessen Sekretariat uns den Antrag G für Ihren Gastaufenthalt übermittelt.
  2. Füllen Sie das Formular unter https://neu.wwu.de aus und bestätigen Sie die daraufhin bei Ihnen eingehende E-Mail. In diesem Zuge bekommen Sie auch ein Eröffnungspasswort mitgeteilt.
  3. Anschließend wird der Antrag bearbeitet und die Kennung erstellt bzw. reaktiviert.

Als Institut oder Einrichtung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät möchte Ihr Gast die Rechner in der Fakultät oder weitere IT-Dienstleistungen (WLAN etc.) nutzen? Dann:

  1. Übersenden Sie uns möglichst vier Wochen vor Beginn den ausgefüllten unterschriebenen Antrag G insbesondere mit Angabe der Dauer des Gastaufenthaltes.
  2. Bitten Sie Ihren Gast, das Formular unter https://neu.wwu.de mit seinen Daten auszufüllen und die daraufhin bei Ihm eingehende E-Mail zu bestätigen. In diesem Zuge wird ihm auch ein Eröffnungspasswort übermittelt.
  3. Sobald beides erfolgt ist, kann der Antrag genehmigt und eine Gastkennung ausgestellt bzw. reaktiviert oder verlängert werden.
  4. Falls Ihr Gast auf der Webseite der Fakultät geführt werden soll, informieren Sie bitte die Content-Manager-Gruppe unter website.jura@uni-muenster.de mit den entsprechenden Daten.