Kriminalität in der modernen Stadt
Die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Panelstudie Kriminalität in der modernen Stadt wird seit 2002 in Duisburg durchgeführt. Die Grundgesamtheit besteht aus Schülerinnen und Schülern, die 2002 die siebte Klasse einer Duisburger Schule besuchten. Zu Beginn nahmen 3.411 Personen und somit 61 % der Grundgesamtheit an der Befragung teil. Im Durchschnitt liegen für jede der bislang durchgeführten 12 Erhebungen Daten von 3.000 Personen vor und ermöglichen so die Analyse typischer Delinquenzverläufe und Erklärungszusammenhänge vom 13. bis zum 28. Lebensjahr. Die Untersuchung wird 2019 mit der 13. Befragung im 30. Lebensjahr der Teilnehmerinnen und Teilnehmer weitergeführt. Es wird sowohl das Dunkelfeld der selbstberichteten Delinquenz als auch die Hellfeldkriminalität anhand von Verfahrenseinstellungen und Verurteilungen aus dem Erziehungs- und Bundeszentralregister erhoben. Als mögliche Erklärungsfaktoren für delinquentes Verhalten wird unter anderem die Einbindung in soziale, schulische und berufliche Beziehungen, der Lebensstil, das Freizeitverhalten, die Einstellung zu Normen und Entscheidungspräferenzen und Kontakte zu Polizei oder Justiz untersucht.
Entstehungsbedingungen und rechtliche Regulierung von Unternehmenskriminalität
Aus Unternehmen heraus zu deren Nutzen verübte Straftaten sind trotz ihrer nicht zu unterschätzenden Verbreitung und zum Teil gravierenden gesellschaftlichen Auswirkungen vergleichsweise wenig erforscht. Dies gilt nicht nur für die Entstehungsbedingungen, sondern auch für die behördlichen und strafjustiziellen Reaktionen auf Unternehmenskriminalität und deren Effekte. Mit dem Forschungsvorhaben sollen die Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Regulierung von Unternehmenskriminalität untersucht werden. Von besonderem Interesse ist dabei die Rolle, die das Strafrecht im Gesamtgefüge der sehr viel weiter gespannten sozialen Kontrolle unternehmensbezogener Kriminalität einnehmen kann und derzeit tatsächlich innehat. Im Unterschied zur „klassischen“ Kriminalität existiert für die Unternehmenskriminalität bereits für das Hellfeld der offiziell bekannt gewordenen Straftaten allenfalls ein äußerst unscharfes Bild. Um einen besseren Einblick zu erhalten, sollen die strafjustizielle Erfassung und die Art und Weise der Bearbeitung von Sachverhalten, die der Unternehmenskriminalität zuzuordnen sind, untersucht werden.
Effekte jugendstrafrechtlicher Interventionen in Deutschland und England
In dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt „Effekte jugendstrafrechtlicher Interventionen in Deutschland und England“ sollen mit den Daten zweier Panel-Studien aus Deutschland (Kriminalität in der modernen Stadt (CrimoC), Universitäten Münster und Bielefeld) und England (Peterborough Adolescent and Young Adult Development Study (PADS+), University of Cambridge) die Effekte formeller Kontrollinterventionen auf die Delinquenz Jugendlicher im Hell- und Dunkelfeld untersucht werden. Ausgehend von der Annahme, dass das englische Jugendkriminalrechtssystem punitiver ausgerichtet ist als das deutsche, sollen einerseits mögliche delinquenzsteigernde Wirkungen formeller sozialer Kontrolle, andererseits auf Abschreckung oder Resozialisierung beruhende delinquenzmindernde Wirkungen untersucht werden.
Möglichkeiten und Grenzen sozialer Kontrolle durch den Einsatz von Data Science Systemen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat im Dezember 2025 im Rahmen der DFG-Forschungsgruppe Rechtliche und gesellschaftliche Folgen maschinellen Entscheidens Mittel für das Forschungsprojekt Möglichkeiten und Grenzen sozialer Kontrolle durch den Einsatz von Data Science Systemen für zunächst vier Jahre bewilligt. Mit den neuesten Möglichkeiten der Datenwissenschaft (effiziente Big-Data-Analyse und maschinelles Lernen) ist es technisch möglich geworden, Konzepte der totalen sozialen Kontrolle und Überwachung zu verwirklichen. Angesichts dessen basiert das Projekt auf der forschungsleitenden Fragestellung, inwieweit ein solcher Kontrollzugriff die sozialintegrativen Funktionen einer (bislang) selektiven Sozialkontrolle erfüllen kann. In drei Arbeitsbereichen werden die folgenden Untersuchungen durchgeführt: 1. Fortwährende Bestandsaufnahmen, ob und inwieweit eine umfassende soziale Kontrolle und Überwachung in den exemplarisch ausgewählten Bereichen Polizeiarbeit, Videoüberwachung sowie Nutzung kommerzieller, professioneller, privater und Social Media-Daten realisiert wird (Prof. Dr. Felix Bode, Hochschule für Öffentliche Verwaltung, Köln; Prof. Dr.-Ing. Grimme, Christian, Universität Münster & Prof. Dr. Tobias Singelnstein, Universität Frankfurt/M.). 2. Empirische Erkenntnisse zur (experimentell) variierten Akzeptanz von umfassender sozialer Kontrolle und Überwachung in der Bevölkerung sowie zu diesbezüglichen Perspektiven unter administrativen, polizeilichen und politischen Planungs- und Entscheidungspersonen (Prof. Dr. Klaus Boers & Prof. Dr., Dipl. Psych. Stefanie Kemme, Universität Münster). 3. Eine rechtstatsächliche Untersuchung, ob und inwieweit sich das deutsche Rechtssystem seit den 1970er Jahren als resilient gegenüber Änderungen des Straf-, Polizei- und Geheimdiensterechts gezeigt hat, die mit Eingriffen in Freiheitsrechte das Potential zu einer umfassenderen sozialen Kontrolle enthielten (Dr. Marcus Schaerff & Prof. Dr. Klaus Boers, Universität Münster und Prof. Dr. Tobias Singelnstein, Universität Frankfurt/M.).