Mentoring-Programme an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Mentoring für FINTA*, Erstakademiker*innen und Studis mit Migrationsgeschichte

Seit dem Wintersemester 2018/19 wurde an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein Mentoring-Programm für Studentinnen angeboten.

Dieses Programm soll nun unter dem Namen „FINTA*-Mentoring“ in erweiterter Form fortgeführt werden. Mentor*innen und Mentees können dabei alle sein, die sich als Frauen, inter, non-binäre, trans oder a-gender (daher das Akronym FINTA) verstehen.

Daneben gibt es seit dem Wintersemester 2024/2025 ein Mentoring-Programm für und von Erstakademiker*innen aller Geschlechter. Im Durchgang des Wintersemesters 2025/2026 möchten wir auch ein Mentoring-Programm für Personen mit Migrationsgeschichte anbieten.

Hast du gelegentlich Fragen zu deinem Studium, die du gerne mit jemand Erfahrenem besprechen würdest? Würdest du gerne mehr über die Fakultät jenseits des Studiums erfahren? Hast du Lust, neue Student*innen aus anderen Semestern kennenzulernen? Hast du das Bedürfnis, dich über Probleme und Herausforderungen des (Jura-)Studiums austauschen? Möchtest du dich mit Menschen vernetzen, die vielleicht in einer ähnlichen Lebenssituation sind wie du? Dann könnte das Mentoring genau richtig für dich sein.

Warum gibt es die Mentoring-Programme?

Zwar ist die Hälfte der Studierenden der Rechtswissenschaft weiblich (bisher wurde bei den Erfassungen vom binären Geschlechtsmodell ausgegangen), allerdings verringert sich diese Anzahl umso mehr, desto höher man die Karriereleiter hinaufschaut. Das Mentoring-Programm möchte dazu beitragen diese Umstände zu ändern und sich für mehr Chancengleichheit einsetzen. Das gilt natürlich mindestens genauso für die anderen in dem Akronym benannten, häufig von struktureller Diskriminierung betroffenen Geschlechter.

Laut dem Hochschul-Bildungs-Report 2020 beginnen 79% aller Kinder aus Akademiker*innenhaushalten ein Studium, aber nur 27% aller Kinder aus einem Arbeiter*innenhaushalt. Und das, obwohl beinahe doppelt so viele Arbeiter*innenkinder die Hochschulreife erhalten. Auch während des Studiums sehen sich Erstakademiker*innen anderen Hürden ausgesetzt als ein Großteil ihrer Kommiliton*innen. Das kann (aber muss nicht) finanzielle Gründe haben. Einigen fehlen eher soziale Kontakte oder Ansprechpersonen, beispielsweise für Praktika. Andere berichten, sie fühlten sich wegen des akademischen Habitus fremd oder haben das Gefühl, zuhause für die Entscheidung für ein Studium nicht verstanden zu werden. Andererseits kann es auch Vorteile haben, Erstakademiker*in zu sein: Erstakademiker*innen bringen häufig eine eigene Perspektive und einen besondere Motivation mit, können sich oft in verschiedenen Lebenswelten bewegen und sind teilweise auch resilienter. Das Mentoring-Programm soll zu einer besseren Vernetzung beitragen und die Möglichkeit schaffen, sich zu diesen vielfältigen Erfahrungen auszutauschen.

Auch Studierende mit Migrationsgeschichte erleben als potentielle Betroffene von Rassifizierung und Rassismus generell sowie im Jurastudium oft ganz spezifische Herausforderungen, denen wir durch das Angebot von Vernetzung und Unterstützung begegnen möchten.

Wie sieht das Mentoring konkret aus?

In Kleingruppen von drei bis vier Personen werdet ihr mit Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (ggf. auch Studierenden in höheren Semestern) des Fachbereichs zusammengebracht. Bei regelmäßigen Treffen, bspw. einem gemeinsamen Mittagessen, habt ihr die Möglichkeit, euch ungezwungen über das Studium, Karriereoptionen und die Promotion auszutauschen. Ziel ist es dabei nicht, konkrete Vorgaben zu machen oder Nachhilfe anzubieten, sondern durch den Austausch Hilfestellung bei der eigenen Planung des Studiums zu geben. Dabei steht es den Gruppen vollkommen frei, wie sie ihre Treffen ausgestalten möchten. Vorgesehen sind ca. vier Treffen im Semester. Die Mentoring-Beziehung soll zunächst für ein Jahr bestehen. Es steht euch aber natürlich frei, auch danach in Kontakt zu bleiben.

Neben den Treffen in den Kleingruppen sind auch weitere gemeinsame Aktivitäten, wie ein Stammtisch oder Vortragsveranstaltungen geplant. Hierüber werdet ihr dann über den E-Mail-Verteiler, Instagram und über die Website informiert.

Wie kann ich mich als Mentor*in oder Mentee bewerben?

Wenn ihr Interesse an einem Mentee-Platz habt, könnt ihr euch zu Beginn eines jeden Wintersemesters mit diesem Formular bewerben. Ihr müsst den Fragebogen natürlich nur so ausführlich ausfüllen, wie ihr mögt – wir versuchen dann, eine*n passende*n Mentor*in für euch zu finden.

Bewerbungsschluss für das kommende Wintersemester ist am 1. November 2025.

Wenn ihr Mentor*innen werden wollt (in Ausnahmefällen ist das auch für Studierende in den höheren Semestern möglich),  könnt ihr gern jederzeit diesen Fragebogen ausfüllen.

Schickt das Formular dann gerne per E-Mail an gsb.jura@uni-muenster.de.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe? 

Solltet ihr vorab bereits Fragen oder Anregungen haben, könnt ihr diese gerne an gsb.jura@uni-muenster.de richten.