Vergabe von Examensschließfächern
Für die Vorbereitung auf die Klausurenphase des Ersten Juristischen Staatsexamens stehen im Rechtswissenschaftlichen Seminar I und II Studierenden des Fachbereichs 03 der Universität Münster Schließfächer für eine längerfristige Nutzung zur Verfügung.
So erhalten Sie ein Examensschließfach:
- Schreiben Sie eine Mail an schliessfach.rws@uni-muenster.de mit der Bitte um Reservierung eines Schließfaches. Fügen Sie der Mail die Bestätigung über die Anmeldung zu den Klausuren als PDF-Datei bei und schreiben Sie uns, ob Sie ein Fach im RWS I oder RWS II brauchen.
- Sie erhalten eine Antwort von den Mitarbeiter*innen des RWS mit einem Terminvorschlag zur Ausgabe des Schlüssels und der gültigen Benutzungsordnung.
- Sie holen den Schlüssel zum vereinbarten Termin an der Aufsicht des RWS I ab und unterschreiben dort die Benutzungsordnung. Bitte bringen Sie dazu Ihre StudiCard mit.
- Nun steht Ihnen das Fach für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung.
Bitte lesen Sie die Benutzungsordnung vor der Nutzung des Faches aufmerksam durch. Dort erhalten Sie auch Informationen dazu, was darin aufbewahrt werden darf.
Der Bestand des RWS darf unter keinen Umständen dort untergebracht werden.
Sollten zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage bereits alle Fächer belegt sein, können Sie sich ein Fach vormerken lassen.
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nur möglich, wenn es keine Vormerkungen gibt.
Zum Ende der Leihfrist geben Sie den Schlüssel bitte wieder an der Aufsicht des RWS I ab.
Wenn Sie Studienortwechsler sind, denken Sie bitte daran, dass Ihr Benutzerausweis vor der Ausleihe des Schließfaches aktiviert sein muss.