Moot Courts
1. Allgemein
Ein Moot Court ist ein simuliertes Gerichts- oder Schiedsverfahren. Studentische Teams treten als Anwält:innen für die Prozessparteien gegeneinander an, verfassen Schriftsätze und führen Verhandlungen anhand eines meist fiktiven Sachverhalts. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Studierenden können sich für einen der Moot Courts der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bewerben, die die Anrechnungserfordernisse des Bachelorstudiengangs erfüllen. Das gilt namentlich insb. für
- Den Jessup Moot Court
- Den Willem C. Vis Moot Court
- Den John H. Jackson Moot Court.
Wenn Sie sich für einen der Moot Courts interessieren, der hier nicht aufgelistet ist, erkundigen Sie sich bezüglich der Anrechenbarkeit bitte bei der Studiengangskoordination.
2. Bewerbungsprozess
Die Teilnahme an einem Moot Court erfordert eine selbständige Bewerbung bei der jeweiligen Moot Court-Koordination. Es gibt also kein gesondertes Bewerbungsverfahren für Bachelorstudierende, sondern Sie durchlaufen denselben Bewerbungsprozess wie Staatsexamensstudierende. Informationen zu den Bewerbungsanforderungen der einzelnen Moot Courts finden Sie auf der Informationsseite der Fakultät. Beachten Sie bitte insbesondere die Bewerbungsfristen.
Wenn Ihre Bewerbung für einen der Moot Courts erfolgreich war, melden Sie sich bitte zwecks Information bei der Studiengangskoordination.
3. Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen sind gewissermaßen in den Moot Court integriert. Sie werden dort jeweils für Ihre schriftlichen (in der Regel durch Einreichen eines Schriftsatzes) und mündlichen (Verhandlungen im simulierten Gerichts- oder Schiedsverfahren) Leistungen bewertet. Diese Bewertungen bilden die Grundlage für die anschließende Umrechnung in juristische Noten und die Anrechnung für das Modul.
Zur Anrechnung des Moot Courts für Independent Legal Research reichen Sie die Ihnen individuell zugeordneten Bewerbungsbögen aus dem Moot Court gemeinsam mit dem Anrechnungsformular bei der Studiengangskoordination ein. Die Anmeldung der Leistung bei SLCM wird nach Einreichen des Antrags durch das Prüfungsamt vorgenommen. Sie müssen sich also nicht selbständig bei SLCM anmelden.