Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Beachtung der Tarifautonomie bei tariflichen Nachtzuschlägen! Die gemeinsam von Prof. Dr. Matthias Jacobs und Prof. Dr. Friederike Malorny verfasste Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 1109/21 hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Demnach hat das Bundesarbeitsgericht die Bedeutung der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG für die Reichweite dieser Bindung an Art. 3 Abs. 1 GG wie auch für die Folgen seiner Verletzung nicht ausreichend beachtet. Hierzu: Jacobs/ Malorny, Verfassungswidrigkeit einer Anpassung “nach oben” bei gleichheitswidriger Tarifvertragsklausel, in: FS Henssler, 2023, S. 279-291.