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Mit einem spannenden und zugleich sehr persönlichen Vortrag endete am Montag unsere diesjährige Reihe „Gel(i)ebtes Betriebsverfassungsrecht – Anekdoten aus der Praxis“. Zu Gast war Dr. Andreas Schönhöft, der den Studierenden eindrucksvoll zeigte, wie lebendig betriebsverfassungsrechtliche Fragen in der Praxis werden können. Im Mittelpunkt standen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen, insbesondere die Regelungen des § 102 BetrVG. Aus seiner langjährigen Erfahrung, zuletzt als Senior Direktor im Competence Center Labour Relations bei Lufthansa Technik und nun als Rechtsanwalt, schilderte Dr. Schönhöft anschaulich, welche Herausforderungen sich in Kündigungsverfahren ergeben und wie Betriebsräte darauf reagieren können. Die zahlreichen Beispiele aus seiner täglichen Arbeit machten deutlich, wie komplex und zugleich praxisrelevant diese Verfahren sind – und sorgten dafür, dass die Theorie im Hörsaal schnell lebendig wurde. Ein herzliches Dankeschön an Dr. Andreas Schönhöft für den mitreißenden Vortrag und den gelungenen Abschluss unserer diesjährigen Reihe!