Am 1. Juni 2022 durften wir Sonja Hiegemann in unserer Reihe „Gastvorträge im Arbeitsrecht“ an der Universität Münster begrüßen. Sonja Hiegemann ist Anwältin in der Arbeitsrechtskanzlei Hamburg, wo sie Arbeitnehmer:innen und Betriebsräte zu allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts berät.

Sonja Hiegemann löste mit den Studierenden einen Fall aus ihrer Beratungspraxis zur erzwingbaren Mitbestimmung: Kann diese durch Tarifvertrag erweitert werden? Wie werden Tarifverträge überhaupt ausgelegt? Welche Tücken sind bei der Einigungsstelle zu beachten? Nebenbei ging es noch um Süßwaren. Im Anschluss gab es zudem noch ausgiebige Gelegenheit für Austausch und Diskussion bei Brezeln und Wein.

Ein super Einblick, der sich thematisch nahtlos an die aktuelle Vorlesung zum Betriebsverfassungsrecht anschloss – so geht die Verzahnung von Theorie und Praxis!