Das Pathway to LL.M.-Abkommen mit der University of Connecticut School of Law ermöglicht es Münsteraner Studierenden und Graduierten, zu attraktiven Konditionen einen Master of Laws (LL.M.) an der UCONN School of Law zu erwerben. Die juristische Fakultät kann in dieser Bewerbungsrunde bis zu sieben Studierende und Graduierte der Universität Münster für ein LL.M.-Studium an der UCONN nominieren. Diese kommen damit für ein Stipendium der UCONN in Höhe von bis zur Hälfe der LL.M.-Studiengebühren in Frage. Voraussetzung ist neben guten Examens- bzw. Studienleistungen u.a. der Nachweis sehr guter Englischkenntnisse.
Weitere Informationen finden Sie in der Präsentation der UCONN.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Josephina Lee.