Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht II

Prof. Dr. Johann Kindl

Das Institut

Herr Prof. Dr. Kindl hält Veranstaltungen für Studierende aller Studiengänge, die eine Behandlung zivilrechtlicher Themen im Studienverlauf vorsehen. Hierzu gehören die Studiengänge Politik & Recht und Wirtschaft & Recht. Herr Prof. Dr. Kindl hält außerdem Lehrveranstaltungen für die Hauptfachstudierenden des Fachbereiches Jura, unter anderem im Bürgerlichen Recht, im Handelsrecht sowie im Zivilprozessrecht.

So finden Sie uns: Das UKR II ( JUR 0010) befindet sich im Untergeschoss des Juridicums neben dem Bistro Oeconomicum (KaBu). Nehmen Sie den Ausgang des Bistros Richtung Parkplatz und halten Sie sich dann rechts. Der Eingang befindet sich gegenüber der Treppe zur ULB.

Das Sekretariat befindet sich im 3. Obergeschoss in Raum 305.

Öffnungszeiten des Sekretariats

 

Mo - Do von 10.00 bis 12.00 Uhr

 

Raum JUR 305

Universitätsstr. 14-16

48143 Münster

Tel. +49 251 83-21100

 


Bitte wenden Sie sich für Terminabsprachen und alle anderen Anfragen per E-Mail oder telefonisch an Silke M. Russell.

Sprechstunde für Erasmus-
und Auslandsstudierende:

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Anne Schanze.

 

Hinweise zur Remonstration

Hinweise zur Remonstration finden Sie hier
Klausureinsicht Privatrecht

Die Klausureinsicht für „Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler“ wird am 15.10.25 von 16-18 Uhr (s.t.) im JUR 3 stattfinden; eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie einen Personalausweis oder die Studierendenkarte mit.

Wenn Sie nicht persönlich zur Einsicht kommen können oder wollen, können Sie eine Vollmacht ausstellen. Auf der Seite des Prüfungsamtes finden Sie ein entsprechendes Formular. Der/die Bevollmächtigte benötigt eine Kopie vom Personalausweis des Vollmachtgebers sowie den eigenen Personalausweis oder Studierendenkarte.

Wir empfehlen Ihnen, ein BGB und Papier mitzubringen, sofern Sie sich Notizen machen möchten. Wenn Sie einen Widerspruch gegen die Bewertung in Betracht ziehen, kann dieser nicht während der Klausureinsicht erhoben werden, sondern ist begründet in schriftlicher Form bzw. per E-Mail beim Prüfungsamt einzureichen.