Forschungskooperation "Künstliche Intelligenz im Versicherungsprozess" feierlich unterzeichnet

(v.l.n.r.) Prof. Dr. Petra Pohlmann, Gudrun Schäpers, Isabel Flaskamp, Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl, Mazlum Dalin, Prof. Dr. Bettina Heiderhoff
© Marta Zimmer - Uni MS

In einem Festakt am 22. Oktober 2026 unterzeichneten die Rektorin der Universität Münster und Frau Isabel Flaskamp von der Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft eine Zuwendungsvereinbarung über ein von der Stiftung finanziertes Forschungsvorhaben, das die Chancen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Versicherungsprozess und seine technischen, praktischen und rechtlichen Grenzen auslotet. Ob und wie generative künstliche Intelligenz auch im Zivilverfahren genutzt werden darf und sollte, ist hoch umstritten. In der auf drei Jahre angelegten Promotion sollen die richterlichen Abwägungsentscheidungen im Versicherungsprozess zur sogenannten Quotelung der Versicherungsleistung analysiert werden und auf Grundlage juristischer Grundsätze und Kriterien durch ein zu trainierendes KI-Modell reproduzierbar gemacht werden. Die mit der Nutzung eines solchen Modells im Zivilprozess zusammenhängenden Rechtsfragen werden ebenfalls untersucht. Für die Erforschung dieser interdisziplinären Fragestellungen konnte mit Herrn Mazlum Dalin ein Informatiker und Richter der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen gewonnen werden.

Die Rektorin hob die Bedeutung von Kooperationsvereinbarungen dieser Art für die Universität hervor. Es sei Aufgabe der Hochschule, über Grundlagenforschung hinaus auch Gelegenheiten für eine an der Praxis orientierte Zusammenarbeit von Wissenschaft, Gesellschaft und Förderern zu schaffen. "Auch dafür möchte ich mich in meinem Amt stark machen", unterstrich sie.

Den anschließenden Rahmen der Veranstaltung setzten die Projektleiterinnen Prof. Dr. Pohlmann (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht) sowie Prof. Dr. Heiderhoff (Institut für Deutsches und Internationales Familienrecht) mit ihren Begrüßungsreden. "Am heutigen Tag besiegeln wir ein ganz außergewöhnliches Forschungsprojekt", betonte Prof. Dr. Pohlmann mit Blick auf die Interdisziplinarität der Forschungsfrage. "Großer Dank gebührt der Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung, die das Projekt in einer großzügigen Weise vollständig finanziert. Ein weiterer Dank ist an die Justiz zu richten, die Herrn Dalin abgeordnet hat und für einige Jahre auf seine wertvolle Arbeit verzichtet."
Prof. Dr. Heiderhoff stellte heraus, wie gut sich die geplante Arbeit in das gegenwärtige Forschungsumfeld der Fakultät einfügt. "Während die DFG Forschungsgruppe 'Rechtliche und gesellschaftliche Folgen maschinellen Entscheidens' einen stark theoretischen Ansatz verfolgt, vermag die Arbeit von Herrn Dalin vor allem auch die praktischen Seiten des automatisierten Entscheidens zu beleuchten. Wir freuen uns deshalb auf diese wertvolle Zusammenarbeit."

Dr. Alexander Hirsch
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Frau Flaskamp und Herr Dr. Hirsch drückten im Namen der Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung ihre Freude darüber aus, diese "besondere Forschung fördern zu dürfen, da es Herrn Dr. Faßbender ein persönliches Anliegen ist, Wissenschaft und Bildung dieser Ausrichtung zu unterstützen. Künstliche Intelligenz als eine der größten technischen Revolutionen der Menschheitsgeschichte hat nämlich auch das Potenzial, den Zugang zum Recht allgemeiner und gerechter auszugestalten."

Herr Dalin zeigte in dem mit seiner eigenen Biografie verknüpften Vortrag auf, wie wichtig es ist, die technischen Potenziale künstlicher Intelligenz im Spannungsverhältnis gesellschaftlicher Risiken wie irreführender Inhalte, ökonomischer Erosionen oder automatisierter Cyberattacken zu betrachten. „Die Behandlung der Risiken kann helfen, Handlungsmaximen für die Gesetzgebung aufzuzeigen, während technisch weiter an der Lösung des sogenannten Alignmentproblems gearbeitet wird. Nur so könne es gelingen den wachsenden Gefahren dieser Technologie zu begegnen und Schaden für die Menschheit abzuwenden.

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, Frau Schäpers, knüpfte mit dem Hinweis hieran an, dass es trotz aller potenziellen technologischen Erleichterungen nach Artikel 92 des Grundgesetzes weiterhin Aufgabe der Richter als Menschen bleibe, dem Bürger Recht zu verschaffen.

(v.l.n.r.) Gudrun Schäpers, Prof. Dr. Bettina Heiderhoff, Mazlum Dalin
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