KI und juristische Abwägungsentscheidungen: Interdisziplinärer Workshop
Inwieweit kann und sollte Künstliche Intelligenz (KI) bei Abwägungsentscheidungen im (Privat-)Recht eingesetzt werden? Dieser Frage widmete sich am 11. September 2026 ein interdisziplinärer Workshop im Rahmen der DFG-Forschungsgruppe „Rechtliche und gesellschaftliche Folgen maschinellen Entscheidens“. Der Workshop fand als Veranstaltung des Dynamischen Clusters zum Thema „Prozeduraler Anthropozentrismus“ statt, in dem Wissenschaftler*innen der Forschungsgruppe flexibel auch mit externen Forschenden zusammenarbeiten. Mitglieder der Forschungsgruppe aus Rechtswissenschaft und Informatik diskutierten mit externen Gästen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Informatik und Theologie, inwieweit Abwägungsentscheidungen wie etwa die Schmerzensgeldbemessung menschliche Entscheider*innen voraussetzen.
Rechtliche Grundlagen zu Abwägungsentscheidungen im Privatrecht

Den Auftakt bildete ein Impulsvortrag von Dr. André Reinelt (Bucerius Law School Hamburg). Er thematisierte methodische Herausforderungen interdisziplinärer Forschung und ging insbesondere der Frage nach, inwieweit unbestimmte Rechtsbegriffe wie Billigkeit einen Rückgriff auf außerrechtliche Erkenntnisse ermöglichen.
Dr. Anna Kirchhefer-Lauber und Dr. Christian Rüsing (Universität Münster) beleuchteten das Thema aus rechtshistorischer und rechtsdogmatischer Perspektive. Die anschließende Diskussion richtete den Blick unter anderem darauf, welche Vorgaben die Rechtsprechung für konkrete Abwägungsentscheidungen entwickelt hat. Dabei zeigte sich, dass es der Rechtsprechung bislang in vielen Bereichen nicht um „Berechenbarkeit“ geht, sondern um die Art der Begründung. Damit rückten grundlegende Frage in den Mittelpunkt:

Was kennzeichnet eine überzeugende juristische Abwägungsentscheidung? Steht die Ausübung von „Rechtsgewissen“ bzw. „Rechtsgefühl“ oder die Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit und die Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls im Vordergrund? Und inwieweit soll Rechtsanwendungsgleichheit erreicht werden? Die Teilnehmenden nahmen dabei auch die Gründe dafür in den Blick, weshalb die Rechtsprechung bestimmte Vorgaben entwickelt hat und sie einer stärkeren Standardisierung und Berechenbarkeit von Abwägungsentscheidungen teilweise zurückhaltend gegenübersteht.
Inspirierend war in diesen Zusammenhang auch ein Impulsvortrag von Prof. Dr. Jan Dietrich (Universität Bonn). Aus theologischer Sicht zeigte er auf, wie unterschiedlich die Begriffe Billigkeit und Menschlichkeit verstanden werden können. Auf dieser Grundlage entwickelte die Gruppe erste soziologische Thesen, die in einzelnen Teilprojekten der Forschungsgruppe empirisch überprüft werden sollen. Im Zentrum steht dabei unter anderem die Akzeptanz juristischer Abwägungsentscheidungen in der Bevölkerung.
Abwägungsentscheidungen von KI-Systemen
Am Nachmittag stellte Dr. Lucas Stampe, PostDoc am Institut für Wirtschaftsinformatik (Universität Münster), die Funktionsweise von Sprachmodellen, die mit Content-Based-Reasoning Modellen gekoppelt sind, vor. Der Vortrag entfachte eine interdisziplinäre Diskussion, inwieweit die Arbeit dieser Modelle Abwägungsentscheidungen simulieren oder sogar vornehmen kann. Es wurde in diesem Zusammenhang auch gemeinsam eingehend reflektiert, aus welchen Schritten die richterlichen Abwägungsentscheidungen bestehen und inwiefern sie einer Delegation an KI-Systeme zugänglich sind. Den Abschluss bildete ein zweiter, diesmal rechtstheoretischer Kurzvortrag von Dr. André Reinelt (Bucerius Law School Hamburg), in dem er sich unter anderem mit Duncan Kennedys Theorie zur richterlichen Rechtsfindung auseinandersetzte.
Alle Teilnehmenden schätzten den authentischen und informellen Austausch, der durch kurze Impulsvorträge aus unterschiedlichen Disziplinen vielfältige Perspektiven zusammenführte. Die Veranstalter des Workshops, Dr. Anna Kirchhefer-Lauber und Dr. Christian Rüsing, danken allen Beteiligten für ihre engagierte Mitwirkung und den wertvollen interdisziplinären Dialog.
