Panel I: Zugang zu rechtlichem Wissen

Recht und Wissen gehen vielfältige Beziehungen miteinander ein: Die Normierung von Recht setzt bisweilen Erkenntnisse über nicht-rechtliche Sachverhalte voraus, die das Ergebnis wissenschaftlicher Forschung anderer Fächer sind. Aber auch Recht selbst kann als Wissen gelten, bei dem sich die Frage stellt, auf welche Weise es den Rechtsanwendern und der Zivilgesellschaft zugänglich gemacht wird und welche Quellen hierbei von Bedeutung sind. Unsere Panelist*innen des ersten Panels greifen drei besonders spannende Aspekte aus diesem Themenkreis auf. Sie haben dabei dogmatische und methodische Überlegungen, aber auch praktische Fragestellungen im Blick, die uns nicht nur vor Augen führen, wie der Zugang von Wissen zu Recht und zu rechtlichem Wissen idealerweise ausgestaltet sein sollte, sondern auch, wie es tatsächlich um ihn bestellt ist.

Panelist*innen:

Julia Hoffmann, Frankfurt a. M.

Dr. Ruth Weber, Berlin

Paul Eberstaller, Wien