1. Semester (WS Münster)
Zu belegende Veranstaltungen:
- Bürgerliches Recht – Allgemeiner Teil
- Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I (Staatsorganisation, Staatsprinzipien, Verfahren)
- Rechtshistorischer Vertiefungskurs
- Introduction au Droit français
- Français juridique
Im Zivilrecht beginnt das Studium mit den rechtlichen Grundlagen und dem allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der grundlegende Regelungen für alle speziellen Rechtsgebiete des BGB definiert (1. Buch des BGB).
Im Öffentlichen Recht beginnt der Studiengang mit einer grundlegenden Vorlesung zur deutschen und europäischen Verfassung, d.h. den Prinzipien, der Organisation und den Verfahren (Modul Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I). Besonders hervorzuheben ist dabei die innovative Verknüpfung nationaler und europäischer Fragestellungen, die ab dem ersten Semester einen direkten Vergleich und das Erkennen gemeinsamer Strukturen ermöglicht und damit ein profunderes Verständnis der verschiedenen Systeme verspricht. Dies ist gerade mit Blick auf den binationalen Charakter des Studiengangs und die Berufsperspektiven sinnvoll, denn der deutsche Zugriff auf das Unionsrecht kann im zweiten Semester mit dem französischen verglichen werden. Die Module des deutschen Zivilrechts bzw. öffentlichen Rechts werden – je nach Wahl der Studierenden – um ein rechtshistorisches Vertiefungsfach ergänzt.
Beginnend ab dem ersten Semester werden auch die Grundlagen für das spätere vertiefende Studium des französischen Rechts in Frankreich gelegt und grundlegende Fachsprachenkenntnisse vermittelt (Kurs Introduction au Droit français).