Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Sie soll in der Regel nach dem 4. Semester abgeschlossen sein. Dies ist jedoch nicht als „harte Frist“ zu verstehen, man kann sich auch länger Zeit lassen. Beachten Sie allerdings die Hinweise zum Freischuss des Justizprüfungsamt Hamm.
Zulassung zur Zwischenprüfung
Die eigentliche Zwischenprüfung wird studienplanmäßig im dritten Semester absolviert. Zuvor müssen aber – in der Regel in den ersten beiden Semestern – Zulassungsleistungen bestanden werden, damit Sie sich für die Zwischenprüfungsklausuren anmelden können. Insgesamt müssen hierfür neun Leistungen abgelegt werden:
- Sieben Leistungen in dogmatischen Fächern (5 zweistündige Klausuren und zwei Hausarbeiten)
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Zwei zweistündigen Klausuren aus den Grundlagenfächern
Alle Zulassungsleistungen sind beliebig oft wiederholbar. Die Zulassung kann auch für einzelne Zwischenprüfungsklausuren erfolgen, wenn in den anderen Rechtsgebieten die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht komplett vorliegen.
Es ist dabei eine Kombination der zulässigen Leistungsarten möglich, die auf die Fächer des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts aufzuteilen sind:
Klausur Pflichtfach | Klausur Pflichtfach | Hausarbeit Pflichtfach | Grundlagenfach | |
Rechtsgebiet A | X | X | X | |
Rechtsgebiet B | X | X | X | |
Rechtsgebiet C | X | X | X |
Konkretes Beispiel:
Klausur Pflichtfach | Klausur Pflichtfach | Hausarbeit Pflichtfach | Grundlagenfach | |
Zivilrecht | BGB AT | Schuldrecht AT + BT (Kombi-Klausur) | Hausarbeit BGB | |
Öffentliches Recht | Verfassungsrecht I | Verfassungsrecht II | Römische Rechtsgeschichte | |
Strafrecht | Strafrecht I | Hausarbeit Strafrecht | Rechtsphilosophie |
Ergänzende Hinweise:
- Die Hausarbeit im dritten Rechtsgebiet benötigen Sie für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, daher können Sie diese bereits während der Zwischenprüfungsphase mitschreiben. Für die Zulassung zur Zwischenprüfung selbst wird sie hingegen nicht benötigt.
- Aus den Grundlagenfächern ist ein rechtshistorisches (meist „Geschichte“ im Titel) und ein rechtsgesellschaftliches Fach zu wählen. Wann Sie die Grundlagenfächer belegen, können Sie selbst entscheiden. Wir empfehlen jeweils eins im ersten und zweiten Semester zu absolvieren.
Die Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung, die in der Regel im dritten Semester abgelegt wird, besteht nach § 18 der Prüfungsordnung aus folgenden dreistündigen Klausuren:
a) Gesetzliche Schuldverhältnisse und Sachenrecht (Kombi-Klausur zu zwei Vorlesungen)
b) Verwaltungsrecht I
c) Strafrecht III
In diesen Klausuren kann auch der Stoff der vorangegangenen Vorlesungen der Zulassungsleistungen abgeprüft werden. Daher bietet es sich an, in den ersten beiden Semestern alle Vorlesungen zu besuchen, im konkreten Beispiel Strafrecht II, auch wenn die Klausur nicht geschrieben werden muss. Sie können Zwischenprüfungsklausuren nur zweimal wiederholen.