Wechsel des Schwerpunktbereichs
Gem. § 24 Abs. 2 PrüfO kann der Schwerpunktbereich (oder ggf. das Schwerpunktfach, also der Unterschwerpunkt) einmal, und zwar in dem Semester, das auf die erste SP-Teilprüfung folgt, gewechselt werden. Der Antrag muss bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die SP-Klausuren in Ihrem zweiten Schwerpunktsemester im Prüfungsamt gestellt werden. Dann werden alle Klausuren, die im bisherigen Schwerpunktbereich geschrieben wurden, ungültig. Sie können aber beantragen, dass Klausuren des alten Schwerpunktbereichs "stehenbleiben", die bestanden sind und zum neuen Schwerpunkt passen. Insgesamt darf der Schwerpunkt also nur einmal gewechselt werden und der Wechsel ist mit dem Prüfungsamt abzusprechen.