Referendariat

Wer das erste juristische Staatsexamen bestanden hat, kann in den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) aufgenommen werden. Das Referendariat umfasst die Ausbildung in der Praxis in verschiedenen Stationen, und zwar bei Gerichten, bei der Staatsanwaltschaft, in der Verwaltung, bei einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin und in einer Wahlstation. Nach zwei Jahren findet das zweite Staatsexamen statt. Hier sind acht Klausuren und eine mündliche Prüfung zu absolvieren. Mit diesem zweiten Examen ist das Ausbildungsziel der:des Volljursten:in erreicht und es können die klassischen juristischen Berufe (bspw. Richter:in) ausgeübt werden. 

Aufgrund einer hohen Anzahl von Bewerbungen kann es bei zu Wartezeiten bei der Platzvergabe kommen. 

Wenn Sie sich in NRW für das Referendariat bewerben wollen, informieren sie sich bitte auf den Seiten der Justiz NRW und des Landejustizprüfungsamts.