Zugang zum Masterstudium
Die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium sind in der Zugangs- und Zulassungsordnung geregelt.
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang „Deutsches Recht“ sind:
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der erfolgreiche Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer ausländischen Hochschule von mindestens 7 Semestern (entsprechend 210 ECTS-Punkten)
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die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
Hatte Ihr rechtswissenschaftliches Erststudium eine Regelstudienzeit von nur 6 Semestern (entsprechend 180 ECTS-Punkten) müssen zusätzlich 30 ECTS-Punkte aus sonstigen vorbereitenden Studien oder aus gleichwertig anrechenbaren Leistungen nachgewiesen werden (z.B. 30 ECTS-Punkte aus einem rechtswissenschaftlichen Masterstudium).
Die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist durch eine Sprachprüfung nachzuweisen. Akzeptiert wird zum Beispiel die DSH2-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang).
Weitere Informationen zum Sprachnachweis und den studienvorbereitenden Sprachkursen an der WWU Münster erhalten Sie beim International Office.