Der Masterstudiengang vermittelt ausländischen Juristen Grundkenntnisse im deutschen Recht und bietet die Möglichkeit, sich in einem von acht zur Wahl stehenden Rechtsgebieten partiell zu vertiefen. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Grad eines Master of Laws (LL.M.) verliehen.
Durch das Masterstudium werden die Studierenden zur selbstständigen und verantwortlichen Beurteilung komplexer wissenschaftlicher Problemstellungen und zur praktischen Anwendung der gefundenen Lösungen befähigt. Die Studenten erwerben dabei, aufbauend auf ein abgeschlossenes grundständiges Studium, vertiefte wissenschaftliche Grundlagen sowie, unter Berücksichtigung der Anforderungen der Berufswelt, Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden in den Bereichen des Deutschen Rechts.
Hinweis: Der Abschluss des Studiengangs "Deutsches Recht" berechtigt nicht dazu, in Deutschland zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden. Der Abschluss ermöglicht also nicht die berufliche Tätigkeit in klassischen juristischen Berufen, für die eine Qualifikation als "Volljurist" (also der Abschluss des 2. Staatsexamens) erforderlich ist (z.B. Richter, Rechtsanwalt). Die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst oder zur Rechtsanwaltschaft ist für (EU-) Ausländer nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.