Doppelstudium für Incomings von der UniTO
Um den Doppelabschluss an unserer Fakultät abschließen zu können, müssen Sie wie folgt vorgehen:
I. Bewerbung und Einschreibung
Bewerben Sie sich bis zum 15.09. für einen Studienstart zum Wintersemester bzw. zum 15.03. für einen Studienstart zum Sommersemester für den Master Deutsches Recht. Beachten Sie hierbei, dass Sie – sofern Ihnen Ihr Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt – diese Bescheinigung einreichen müssen. Das Abschlusszeugnis müssen Sie sodann bis spätestens 6 Monate nach der Einschreibung in unserem Studierendensekretariat nachreichen. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
II. Anrechnung der Leistungen aus Ihrem Erasmus+ Aufenthalt
Sobald Sie an unserer Universität als Masterstudierende eingeschrieben sind, können Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer Leistungen, die Sie während Ihres Erasmus-Aufenthaltes erbracht haben, stellen. Einen Vordruck hierfür finden Sie ebenfalls auf unserer Website.
III. Masterarbeit
Sobald Ihre Leistungen angerechnet wurden, können Sie das Thema Ihrer Masterarbeit offiziell beantragen. Dieses müssen Sie vorher mit Ihrem*r Betreuer*in absprechen. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Anschließend fertigen Sie die Masterarbeit innerhalb der fünfmonatigen Bearbeitungszeit an und reichen sie in schriftlicher sowie elektronischer Form (gerne per E-Mail) im SIZ ein. Wir leiten die Arbeit zur Begutachtung an Ihre*n Betreuer*in weiter.
IV. Mündliche Prüfung
Nach der Erstbegutachtung Ihrer Masterarbeit durch Ihre*n Betreuer*in kann schließlich die mündliche Abschlussprüfung stattfinden. Achtung: Hierfür muss das Zweitgutachten noch nicht vorliegen! Sollten Sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Deutschland befinden, kann die Prüfung auf Antrag auch digital durchgeführt werden.
V. Abschlussdokumente
Nach Eingang des Prüfungsprotokolls der mündlichen Abschlussprüfung und des Zweitgutachtens erstellen wir Ihre Abschlussdokumente und versenden diese per Post an die von Ihnen angegebene Adresse.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Abschluss Ihres Studiums (in der Regel mit der mündlichen Abschlussprüfung) immatrikuliert sein müssen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Semesterbeitrag für jedes Semester, in dem Sie eingeschrieben sind, zu entrichten ist. Sollten Sie also beispielsweise am 1.10. die mündliche Prüfung ablegen, müssen Sie dennoch den Semesterbeitrag für das gesamte Wintersemester bezahlen.
Sofern Sie sich länger als 4 Monate pro Semester außerhalb des Einzugsgebiets des Semestertickets (NRW) aufhalten, können Sie jedoch den hierfür entrichteten Anteil unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung beim AStA zurückerstattet bekommen. Eine solche Bescheinigung erhalten Sie im Studieninformationszentrum (siz@uni-muenster.de).
VI. Haben Sie noch weitere Fragen?
Informationen zu den Programmen erhalten Sie auch im Studieninformationszentrum (siz@uni-muenster.de).