Doppelstudium für Incomings von der RU

Um den Doppelabschluss an unserer Fakultät abschließen zu können, müssen Sie wie folgt vorgehen:

I. Bewerbung und Einschreibung

Bewerben Sie sich bis zum 15.09. für einen Studienstart zum Wintersemester bzw. zum 15.03. für einen Studienstart zum Sommersemester für den Master Deutsches Recht. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits Studienleistungen im Umfang von 210 EC in Nijmegen erbracht haben. Diese können Sie durch einen juristischen Bachelorabschluss von 180 EC und ein Semester Studium im Master Niederländisches Recht oder Master International and European Law (30 EC) nachweisen. Reichen Sie hierfür bitte Ihr Bachelorzeugnis sowie Leistungsübersichten aus Ihrem Bachelorstudium und dem Masterstudium ein. Auf unserer Website erhalten Sie weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren.

II. LL.M.-Studiengang

Sie absolvieren sodann den LL.M. Deutsches Recht nach den regulären Vorgaben, die hier zu finden sind.

III. Masterarbeit

Nach Abschluss des Basismoduls können Sie sich für die Masterarbeit anmelden. Im Rahmen des Doppelabschlussabkommens zählt diese sowohl für Ihren deutschen als auch für Ihren niederländischen Abschluss und sollte ein rechtsvergleichendes Thema zum Gegenstand haben. Das Thema muss von Ihren jeweiligen Betreuer*innen an der Universität Münster und RU genehmigt werden und wird nach fünfmonatiger Bearbeitungszeit von diesen getrennt bewertet. Sie kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden und umfasst 23.000 – 25.000 Wörter. Bitte beachten Sie, dass Sie an der Universität Münster einen Antrag stellen müssen, sofern Sie die Arbeit auf Englisch verfassen möchten.

IV. Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung im Rahmen Ihrer Masterarbeit findet an der Universität Münster statt und wird vor Ihrem*r dortigen Betreuer*in abgehalten. Ihr*e Betreuer*in an der RU kann auf Anfrage eingebunden werden. Es kann eine weitere Verteidigung der Arbeit an der RU stattfinden.

V. Abschlussdokumente

Nach Eingang des Prüfungsprotokolls der mündlichen Abschlussprüfung und des Zweitgutachtens erstellen wir Ihre Abschlussdokumente und versenden diese per Post an die von Ihnen angegebene Adresse.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Abschluss Ihres Studiums (in der Regel mit der mündlichen Abschlussprüfung) immatrikuliert sein müssen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Semesterbeitrag für jedes Semester, in dem Sie eingeschrieben sind, zu entrichten ist. Sollten Sie also beispielsweise am 1.10. die mündliche Prüfung ablegen, müssen Sie dennoch den Semesterbeitrag für das gesamte Wintersemester bezahlen.
Sofern Sie sich länger als 4 Monate pro Semester außerhalb des Einzugsgebiets des Semestertickets (NRW) aufhalten, können Sie jedoch den hierfür entrichteten Anteil unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung beim AStA zurückerstattet bekommen. Eine solche Bescheinigung erhalten Sie im Studieninformationszentrum (siz@uni-muenster.de).

VI. Haben Sie noch weitere Fragen?

Informationen zu den Programmen erhalten Sie auch im Studieninformationszentrum (siz@uni-muenster.de).