Hier finden Sie einen genauen Leitfaden zum Ablauf des Bachelormoduls.
Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums und soll ein rechtsvergleichendes oder internationalrechtliches Problem behandeln. Die Bachelorarbeit bietet den Studierenden die Möglichkeit, ein Thema wissenschaftlich zu bearbeiten und zu vertiefen.
Die Studierenden haben die Möglichkeit, die Bachelorarbeit entweder im Rahmen einer individuellen Betreuung oder als Seminararbeit im Rahmen eines Schwerpunktseminars zu schreiben. Näheres zum genauen Ablauf finden Sie im Leitfaden.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Sie insgesamt 120 ECTS aus den vorangegangenen Modulen erworben haben. Andernfalls ist die Anmeldung nicht möglich.
Die Bachelorarbeit muss inhaltlich einen Bezug zum internationalen Recht, EU-Recht, dem Recht anderer Staaten oder der Rechtsvergleichung aufweisen. Arbeiten, die sich thematisch ausschließlich mit deutschem Recht beschäftigen, sind nicht als Bachelorarbeit anrechenbar. Die Bachelorarbeit muss in englischer Sprache verfasst werden. Neben der schriftlichen Arbeit ist ein mündlicher Vortrag erforderlich, der ebenfalls in englischer Sprache gehalten werden muss.