Auslandssemester
1. Bewerbungsprozess
Den Bachelorstudierenden stehen die gleichen Auslandsstudienplätze zur Verfügung wie den Studierenden des Staatsexamensstudienganges. Die Information sowie der Bewerbungsprozess laufen somit auch für die Bachelorstudierenden über das SIZ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Informationen zum Auslandsstudium generell sowie zum Bewerbungsprozess und relevanten Ansprechstellen finden Sie hier. Insbesondere die Übersicht über die von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät betreuten Partnerschaften mit Universitäten im Ausland können Sie in der Partnerschaftsdatenbank einsehen. Das SIZ veranstaltet zudem im November jeden Jahres eine gesonderte Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium. Die Termine werden auf der Homepage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bekannt gegeben.
Es gibt kein gesondertes Bewerbungsverfahren für Bachelorstudierende, sondern Sie nehmen an dem regulären Auslandsbewerbungsverfahren des Fachbereichs teil.
2. Auswahl der Veranstaltungen
Es empfiehlt sich, dass Sie sich vor Antritt Ihres Auslandssemesters beim SIZ darüber informieren, welche Kurse für das Auslandsmodul anrechenbar sind. Informationen zur Überprüfung der Anrechenbarkeit finden Sie hier.
Die Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs sieht vor, dass Sie insgesamt 22 ECTS im Auslandssemester erbringen müssen – davon 16 ECTS durch Leistungsnachweise und 6 ECTS durch Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei der Lehrveranstaltung und den Leistungsnachweisen um unterschiedliche Veranstaltungen handeln muss.
Für im Ausland absolvierte Lehrveranstaltungen erhalten Sie pauschal 6 ECTS. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie von Ihrer Gastuniversität weniger ECTS erhalten haben. Sollten Sie mehr ECTS von der Gastuniversität erhalten, ist dieser Wert entscheidend.
Bsp.: Sie belegen an der Gastuniversität drei Kurse, die Sie jeweils mit einem Leistungsnachweis abschließen (6 ECTS für Leistungsnachweis x 3 = 18 ECTS). An einem weiteren Kurs nehmen Sie teil, ohne einen Leistungsnachweis zu erbringen (6 ECTS für Teilnahme). Sie hätten durch die vier Kurse also insgesamt 24 ECTS und damit die erforderlichen 22 ECTS für das Auslandssemester erreicht.