1. Semester

 
Zu belegende Veranstaltungen: 
  • Deutschsprachige Module: 
    • Grundlinien und Allgemeiner Teil des BGB
    • Römische Grundlagen europäischer Privatrechte
  • Englischsprachige Module 
    • Common Law Legal System
    • Introduction to Common Law Constitutionalism
  • Englische Fachsprachenkurse
    • Sprachkursmodul I, Teil 1: Englischer Fachsprachkurs
Im Zivilrecht beginnt das Studium mit den rechtlichen Grundlagen und dem allgemeinen Teil des BGB. Die Studierenden erhalten so grundlegende Kenntnisse über den Aufbau einer Privatrechtsordnung.  Zudem werden die Grundlagen des Common Law Privatrechts sowie German and European Private Law gelehrt. Eine allgemeine Einführung in das Common Law Rechtssystem dient als Grundlage, um die vom deutschen System verschiedene Herangehensweise, insbesondere den stärkeren Fokus auf das Fallrecht zu durchdringen. Dies wird durch das Grundlagenfach der römischen Grundlagen europäischer Privatrechte ergänzt.
 
Im öffentlichen Recht lernen die Studierenden die Grundlagen des Common Law Verfassungsrechts als Basis für das spätere vertiefende Studium des Common Law.
 
HinweisIm Wintersemester 2023/24 ist dem Modul „Introduction to Common Law Constitutionalism“ die Veranstaltung „Introduction to US Public Law and Government“ von Herrn Prof. Dr. Fowkes zugeordnet.