Bewerbung zum höheren Fachsemester

Ab dem Sommersemester 2024 können sich Studierende zum höheren Fachsemester im Bachelorstudiengang bewerben. Hierbei kommt für eine Einschreibung im Sommersemester nur eine Bewerbung zum 6. Fachsemester, zum Wintersemester  nur eine Bewerbung zum 5. Fachsemester in Betracht. Damit eine Einstufung in das 6. Fachsemester (SoSe) erfolgen kann, müssen Sie 135 Creditpoints aus dem Curriculum des Bachelorstudiengangs erworben haben. Für eine Einstufung in das 5. Fachsemester (WiSe) sind 105 Creditpoints erforderlich. Ob das der Fall ist, bestimmt sich danach, wie viele passende Leistungen aus dem Bachelor-Curriculum Sie bereits absolviert haben.

 

Bewerbung

Die Bewerbung für das höhere Fachsemester erfolgt über das Bewerbungsportal der Universität Münster. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen zum höheren Fachsemester.

Sollten im Rahmen des Bewerbungsverfahren Fragen auftreten, können Sie diese an das Studierendensekretariat richten, da dort das Verfahren zentral verwaltet wird.

 

Einstufungsbescheinigung 

Damit Sie für das 5. bzw. 6. Fachsemester zugelassen werden können, benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung. Diese können Sie im Prüfungsamt erhalten. 

Damit die Bescheinigung ausgestellt werden kann, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Tabelle über bereits absolvierte Leistungen (Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise in der Tabelle) 

  • Leistungsnachweis über juristische Veranstaltungen (bspw. Wilma-Auszug) 

  • Leistungsnachweis über FFA-Leistungen (beglaubigte Fassung, Solma-Auszug ist nichtausreichend)

  • Leistungsnachweis über Auslandssemester 

  • Modulbeschreibungen der im Ausland besuchten Kurse 

  • ggf. Nachweise und Inhaltsangabe über weitere erbrachte Leistungen (bspw. Moot-Court)

Wenn Sie vorher nicht in Münster studiert haben, müssen Sie zusätzlich Modulbeschreibungen ihrer juristischen- und FFA-Leistungen einreichen. 

 

Anrechnung von Prüfungsleistungen

Bitte beachten Sie, dass die Einstufungsbescheinigung nicht gleichbedeutend mit der Anrechnung der Leistungen ist. Sie müssen also nach Ihrer Einschreibung in den Studiengang im Prüfungsamt nochmal einen Anrechnungsantrag stellen.