Vorlesung zum Kartellrecht

Regelmäßig bieten wir im Rahmen des Schwerpunktstudiums eine Vorlesung zum Kartellrecht an. Es gibt zahlreiche Gründe die Vorlesung zu besuchen. Zum einen wächst die Bedeutung des Kartellrechts stetig. Sowohl in der Wissenschaft als auch in der unternehmerischen Praxis besteht ein zunehmender Bedarf an Sachverstand. Im Wesentlichen schützt das Kartellrecht die Freiheit des Wettbewerbs. Es verfolgt das Ziel, die Freiheit und Wirksamkeit des freien Marktgeschehens, die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zu sichern. Es verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sowie den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Des Weiteren sichert es die Freiheit des Wettbewerbs durch eine Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionskontrolle). Daher betrifft das Kartellrecht jedes Unternehmen, unabhängig von Größe und Bedeutung. Zudem ist das Kartellrecht einem ständigen Wandel unterworfen und wird zunehmend von ökonomischen Grundlagen beeinflusst. Damit bietet die Vorlesung Studierenden die Chance, sich auch mit wirtschafts- wissenschaftlichen Fragen zu beschäftigen. Der zunehmende grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr in Europa ermöglicht letztlich auch die Auseinandersetzung mit Problemen auf nationaler und internationaler Ebene.

Seminar zum Kartellrecht

Zusätzlich zur Vorlesung wird im regelmäßigen Turnus ein Seminar zum Kartellrecht abgeboten (siehe VK-Online).

Anrechnungsmöglichkeiten

Der erfolgreiche Besuch der angebotenen Veranstaltungen kann für folgende Schwerpunktbereiche (bzw. Schwerpunktfächer) angerechnet werden:

SP 1: Wirtschaft- und Unternehmen (Schwerpunktfächer: Markt und Wettbewerb, Deutsches und Europäisches Gesellschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht)

SP 3: Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht

SP 4: Internationales Recht - Europäisches Recht - Internationales Privatrecht

SP 6: Staat und Verwaltung

SP 7: Kriminalwissenschaften (Schwerpunktfach: Wirtschafts- und Steuerstrafrecht)

SP 9: Rechtswissenschaft in Europa

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen (Prüfungsordnungen u.ä.) finden Sie hier.