Inken Gallner

Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht

Vita

Frau Inken Gallner legte im Januar 1991 die erste juristische Staatsprüfung ab. Anschließend arbeitete sie begleitend zum Rechtsreferendariat als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl für bürgerliches Recht und deutsche Rechtsgeschichte an der Universität Tübingen. Im Januar 1994 absolvierte sie die zweite juristische Staatsprüfung.

Schon im darauffolgenden Monat wurde Inken Gallner zur Richterin ernannt. Im Februar 1997 folgte eine Ernennung zur Richterin am Arbeitsgericht. 1998 wurde sie für zwei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet, an das sie 2007 als Richterin zurückkehrte.

Vorher besuchte Frau Gallner von Mai 2001 bis Ende Juli 2002 die Führungsakademie Baden-Württemberg. Nach ihrer Abordnung an die Akademie folgte ein zweijähriger Einsatz für das Land Baden-Württemberg: Zunächst als Beobachterin in der Landesvertretung in Brüssel, dann unter anderem als Referentin für Personalentwicklung, Fortbildung, Arbeitsrecht und Tarifpolitik und als stellvertretende Leiterin des Referats für Personal, Justiz und Recht im Staatsministerium Baden-Württemberg.

Im Juli 2005 kehrte Inken Gallner zurück in die Justiz. Nach einem knapp zweijährigen Einsatz am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wurde sie im Mai 2007 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt und war hier in den folgenden knapp sieben Jahren Mitglied des Neunten, Siebten und Sechsten Senats und nahm sukzessive und teilweise parallel noch weitere Aufgaben im Bundesarbeitsgericht wahr, unter anderem die der Pressesprecherin.

Im Jahr 2014 folgte ein erneuter zweijähriger Einsatz für das Land Baden-Württemberg als Ministerialdirektorin des Justizministeriums.

Im Juli 2016 kehrte Inken Gallner als Richterin des Sechsten Senats wieder an das Bundesarbeitsgericht zurück, wo sie nun seit Oktober 2017 den Vorsitz des Zehnten Senats innehat.

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Publikationen

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Tobias Neufeld, LL. M.

 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Solicitor (England & Wales), CIPP/E, CIPM


Vita

Herr Tobias Neufeld, LL.M. legte im März 1999 sein Erstes Staatsexamen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ab. Schon während seines Studiums erwarb er das Zertifikat für Versicherungsrecht wie auch das Zertifikat der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (Englisch).

Im Januar 2002 nach dem Rechtsreferendariat absolvierte er die Zweite juristische Staatsprüfung in Düsseldorf und wurde kurze Zeit später in Frankfurt am Main zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Im selben Jahr begann Tobias Neufeld seine dreijährige Tätigkeit als Associate in der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Ashurst in Frankfurt am Main und London. Im Jahr 2004 wurde er als Solicitor in England und Wales zugelassen, bevor er in den Jahren 2005 und 2006 auch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und den Master of Insurance Laws (LL.M.) verliehen bekam.

Anschließend an seine Tätigkeit als Associate bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP in Frankfurt am Main im Jahr 2005 arbeitete er bis 2009 bei Ashurst LLP in München als Senior Associate und leitete dort das Arbeitsrechtsteam. Nach einer einjährigen Tätigkeit als Partner bei Taylor Wessing PartnerschaftsG in Düsseldorf wurde er im Jahr 2010 als Partner bei Allen & Overy LLP in Düsseldorf tätig. Dort leitete er bis zu seinem Austritt die Arbeitsrechtsgruppe am Düsseldorfer Standort und war zuletzt auch Leiter der globalen Praxisgruppe Arbeitsrecht. Während dieser Zeit nahm er an der Havard Law School an dem Programm „Leadership in Law Firms“ teil und wurde von der IAPP als Datenschutzexperte zertifiziert (CIPP/E, CIPM). Im Anschluss gründete Tobias Neufeld in Düsseldorf „neufeld Recht. Beratung.“, eine neuartige Beratungseinheit an den Schnittstellen von Arbeitsrecht, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und Datenschutzrecht.

Im März 2020 trat Tobias Neufeld der international tätigen Wirtschaftskanzlei ARQIS (www.arqis.com) in Düsseldorf als Partner bei und gründete dort die Fokusgruppen „HR.Law by ARQIS“ und „Data.Law by ARQIS“.

Er ist unter anderem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV, in der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), dem Eberbacher Kreis, der Law Society of England and Wales, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. und der International Employee Benefits Association (IEBA).

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