Die Ringvorlesung „Recht kritisch denken” (Nachfolgerin der mit dem Studierendenpreis der Universität Münster 2023 ausgezeichneten Ringvorlesung „Recht feministisch denken” aus dem Sommersemester 2023) soll den Studierenden einen interdisziplinären Einblick in die kritische Rechtswissenschaft ermöglichen. So lernen die Studierenden aktuelle Themen außerhalb des klassischen Curriculums kennen und entwickeln ein kritisches Bewusstsein für das Machtinstrument Recht und seine Rolle in der Gesellschaft.
Die Grundlagenveranstaltung richtet sich an Studierende in der Zwischenprüfung, Schwerpunkt Studierende, sowie an die Studierenden der Zweifach-Bachelor-Programme.
Die Vorlesung wird dienstags, 18 - 20 Uhr, im JUR1 (Universität Münster, Juridicum, Universitätsstraße 14-16, 48143 Münster) stattfinden.
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Es ist schwer genug, zu bestimmen, worum es sich beim Recht eigentlich handelt. Doch was bedeutet es, dieses Recht zu kritisieren? Was ist überhaupt Kritik? Und wie lässt sie sich rechtfertigen? Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf machtkritischen Zugängen zum Recht. Wer begreifen will, wie das Recht gesellschaftliche Hierarchien befestigen hilft, sie aber gleichzeitig auch infragestellt, sollte soziologische und politiktheoretische Perspektiven auf das Recht als natürlichen Teil der Rechtswissenschaft verstehen.
Tim Wihl war wissenschaftlicher Mitarbeiter und Vertretungsprofessor im öffentlichen Recht und Grundlagen des Rechts sowie Gastprofessor in politischer Theorie. Derzeit ist er Fellow am The New Institute in Hamburg. Er hat Bücher zur Grundrechtstheorie ("Aufhebungsrechte") und zum Recht auf politischen Protest ("Wilde Demokratie") veröffentlicht.
Bislang ist Ecuador weltweit das einzige Land, das ausdrücklich auf Verfassungsebene der Natur eigene Rechte einräumt. Die Natur tritt hier als Rechtsträgerin neben menschliche Rechtssubjekte und hat etwa ein Recht auf Existenz oder Wiederherstellung im Falle einer Umweltschädigung. Die Verfassung hat dabei einen ausdrücklichen dekolonialen Anspruch und möchte die Mensch-Natur-Verhältnisse grundlegend transformieren. Neben Ecuador finden sich Rechte der Natur mittlerweile an vielen anderen Orten der Welt. Auch in Deutschland wird das Konzept derzeit viel diskutiert. Der Vortrag möchte die Potenziale und Beschränkungen dieses Konzepts untersuchen und fragen, inwiefern die deutsche und andere Rechtsordnungen von der ecuadorianischen Rechtsordnung lernen können.
Dr. Andreas Gutmann studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Santa Marta und promovierte an der Universität Bremen mit einer Arbeit über RoN in Ecuador. Er absolvierte sein Referendariat am Kammergericht Berlin und arbeitet nun als Postdoc am Kasseler Institut für Nachhaltigkeit an der Universität Kassel. Seine Forschungsinteressen sind Rechte, Extraktivismus, kritische Rechtstheorie, lateinamerikanisches Verfassungsrecht, postkoloniales Recht und Versammlungsrecht.
Daddy Issues mit Vater Staat? "Dem Feminismus" wird oft vorgeworfen, einerseits Strafrechtskritik zu üben und andererseits Kriminalisierungen zu fordern. Ist das ein Widerspruch? Im Rahmen der Vorlesung entwickeln wir anhand der "Ja heißt Ja"-Diskussion im Sexualstrafrecht, dem sog. Catcalling und den Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch hierzu eine Position.
Lisa Schmidt studierte von 2015 bis 2020 Rechtswissenschaften in Münster und Wrocław (Polen). Seit 2021 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Mark Deiters am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Münster. Ihre Forschungsinteressen liegen im Sexualstrafrecht und den Legal Gender Studies. Lisa Schmidt war 2021 Co-Organisatorin der ersten Sommerakademie Feministische Rechtswissenschaft und ist Mitglied in der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes.
Dr. Jara Streuer studierte Jura in Berlin, Norwich (UK) und Münster. Sie ist seit 2018 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht (Prof. Dr. Moritz Vormbaum) an der Universität Münster und promovierte zu dem Begriff "Feminizid" und seinen völkerstrafrechtlichen Bezügen. Jara Streuer war Co-Organisatorin der ersten Sommerakademie Feministische Rechtswissenschaft in Münster mit und ist Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes.
Sind Gender-Verbote für Schulen, Unis und anderswo verfassungsrechtlich unbedenklich? Besteht ein Rechtsanspruch der Bürger*innen auf gendersensible Ansprache? Die Veranstaltung widmet sich diesen und anderen Fragen zum Thema Sprache und Recht.
Isabel Lischewski hat in Münster Jura studiert und promoviert, mit Aufenthalten in Moskau, Den Haag und New York. Derzeit ist sie Akademische Rätin auf Zeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Markard. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Völkerrecht, im Bereich Governance und Verfahren sowie bei den Kinderrechten und sozialen Rechten.
Organisatorischer Hinweis! Die Vorträge und inhaltliche Diskussion zum Thema "Mobilisierung von Recht" findet im Rahmen der regulären Einheit bis 19:45 Uhr statt. Im Anschluss findet noch bis max. 20:30 Uhr ein offenes Q&A statt, bei dem die Teilnehmenden Fragen (insb. unabhängig vom konkreten Thema der Einheit) zur Arbeit der Referent:innen stellen können. Wir freuen uns, wenn Sie zahlreich auch noch für diesen Teil bleiben!
Wie kann Recht eingesetzt werden (z.B. politisch, aktivistisch, vor Gericht, wissenschaftlich)? Von wem kann Recht eingesetzt werden? (Wie) Kann Recht die Welt besser oder "gerechter" machen? Was kann Recht bewirken, was nicht? Wo liegen die Grenzen von Recht als Instrument? Aus der Praxis berichten Luisa Podsadny (Fellow bei der Gesellschaft für Freiheitsrecht) über strategische Prozessführung und die Frage, wie Grund- und Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln verteidigt werden können sowie Klaas Müller (Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs) darüber, wie Recht(swissenschaft) dazu beitragen kann, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angesichts von Szenarien autoritär-populistischen Machtübernahmen resilienter zu machen. Im Anschluss freuen wir uns auf eine spannende Diskussion, moderiert von Prof. Dr. Nora Markard.
Teaser GFF: „Wo kein Kläger, da kein Richter“ - aber was, wenn wir in strategisch bedeutsamen Fällen Kläger*innen dabei unterstützen, vor ein*e Richter*in zu gelangen? Strategische Prozessführung unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von klassischer anwaltlicher Vertretung. Dabei unterliegt sie inhärenten Begrenzungen und begegnet praktischen Herausforderungen. Nicht zuletzt ist auch die Legitimität strategischer Prozessführung umstritten - kann Recht nicht nur mobilisiert, sondern auch instrumentalisiert werden? Welche rechtlichen und gesellschaftspolitischen Ziele können mit strategischer Prozessführung sinnvoll verfolgt werden? Anhand von Beispielen aus der Arbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) werden wir Voraussetzungen und Methoden strategischer Prozessführung besprechen sowie auf die Einwände gegen strategische Prozesse eingehen.
Luisa Podsadny ist Fellow im Legal Team der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und arbeitet schwerpunktmäßig zu Sozialen Rechten, Migration und Antidiskriminierung.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wurde 2015 mit Sitz in Berlin gegründet. Gemeinsam mit über 4.000 Fördermitgliedern verteidigen sie die Grund- und Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln. Als gemeinnütziger Verein nutzen sie strategische Gerichtsverfahren und juristische Interventionen, um Demokratie und Zivilgesellschaft zu fördern, Überwachung und digitale Durchleuchtung zu begrenzen und für alle Menschen gleiche Rechte und soziale Teilhabe durchzusetzen. Unter dem Motto "GFF on tour - 75 Jahre Grundgesetz" besucht die GG im Sommersemester 2024 neun Hochschulen: "Wir bringen Einblicke in die Arbeit bei der GFF mit, reden über strategische Prozessführung und grund- und menschenrechtsorientierte juristische Arbeit. Die Hochschultour soll den Wert des Grundgesetzes und der Demokratie und die Notwendigkeit deren Verteidigung verdeutlichen. Anhand aktueller und relevanter Themen suchen wir die notwendige und kritischen Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz: Wie werden die Grundrechte wahrgenommen und wie können wir sie effektiv durchsetzen?" Mehr Informationen: GFF on Tour - GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Klaas Müller hat Jura und Philosophie in Münster studiert. Er ist seit 2023 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs, welches sich mit demokratischer und rechtsstaatlicher Resilienz beschäftigt. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Zivilgesellschaft, dem Migrations- und Asylrecht sowie der Rechtsphilosophie.
Das Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs versucht seit Sommer 2023 herauszufinden, was passiert, wenn autoritäre Populist*innen staatliche Machtmittel in die Hand kriegen. Es geht darum, konkrete Szenarien davon auszuleuchten, was schon bald auf Demokratie und Rechtsstaat in Thüringen zukommen könnte. Welches Potential hat eine solche Szenario-Analyse im Recht? Und welche Möglichkeiten bieten Strategien rechtlicher Immunisierung als Mittel wehrhafter Demokratie? Was ist ziviler Verfassungsschutz? Ein Zwischenbericht.
Diese Einheit zeichnet den Einfluss antikolonialer Widerstandsbewegungen auf die Produktion von Wissen im und über das Recht nach. Sie behandelt (erkenntnis-)theoretische Grundlagen post- und dekolonialer Theorien und bietet einen Überblick über die zentralen Konzepte, die auch im kritischen Rechtsdenken Verwendung finden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung dieser Konzepte im Kontext des Völkerrechts. Es wird eingehend darauf eingegangen, wie das Völkerrecht nicht nur als Instrument kolonialer Herrschaft fungiert, sondern auch als potenzielles Mittel des Widerstands. Wir werden uns mit wichtigen Argumenten aus dem Bereich der Third World Approaches to International Law (TWAIL) auseinandersetzen, um zu verstehen, wie post- und dekoloniales Rechtsdenken im Dialog mit anderen kritischen Strömungen wie feministischen und marxistischen Theorien steht und welche Möglichkeiten der Interaktion sich hier eröffnen.
Dr. Sué González Hauck ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Habilitandin an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg. Zuvor war im Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM-Institut) in Berlin tätig. Sie hat Rechtswissenschaften in Heidelberg und Straßburg studiert und wurde an der Universität St. Gallen promoviert. Sué ist Mitglied der Chefredaktion des Völkerrechtsblogs sowie Mitherausgeberin des ersten Open-Access-Lehrbuchs zum Völkerrecht: "Public International Law: A Multi-Perspective Approach" (Routledge 2024) trägt, zu dem sie auch mehrere Kapitel beigetragen hat. Zu ihren weiteren aktuellen Veröffentlichungen gehören "Locating the United Fruit Company in the History of International Law, TWAILR: Reflections 61/2024, und "Weiße Deutungshoheit statt Objektivität: Der 'objektive Dritte' und die systematische Abwertung rassismuserfahrener Perspektiven", Zeitschrift für Rechtssoziologie (42/2022) 153.
Aus einer postkolonialen und demokratietheoretischen Perspektive diskutiert der Vortrag, wie Solidarität im europäischen Migrationsdiskurs aufgerufen wird: Solidarität dient als Schlagwort der politischen Praxis ziviler Seenotretter*innen. Sie wird jedoch auch von rechtsautoritären Gruppen aufgerufen, um anti-migrantische Ressentiments zu schüren. Darüber hinaus werden die Solidaritätspraktiken der zivilen Seenotrettung (ZSNR) nicht nur von rechts dämonisiert, sondern auch durch EUropäische Gesetzgebungen kriminalisiert. Während die Solidaritätsanrufungen der Rechten nationalistische, koloniale und rassistische Tropen reproduziert und EUropa Solidarität nur als ökonomischen Verteilungsmechanismus kennt, zielt die Solidaritätspraxis der ZSRN auf die Demokratisierung der EUropäischen Demokratie. In dem die ZSNR die Kolonialität des EUropäischen Migrationsregimes sowie die eigene Positionierung hinterfragt, macht sie die anwährende Produktion rassifizierter Ungleichheit sichtbar und kämpft für ein solidarisches Miteinander über jegliche Grenzen hinweg.
Mareike Gebhardt ist habilitierte Politikwissenschaftlerin. Sie leitet die Forschungsgruppe „Zivile Seenotrettung als Kristallisationspunkt des Streits um Demokratie“ (ZivDem), die an den Universitäten Münster und Bonn angesiedet ist und von der Gerda Henkel Stiftung finanziert wird. Mareike Gebhardt wurde mit einer Arbeit zum europäischen Migrations- und Grenzregime an der Universität Marburg 2023 habilitiert. Zuvor arbeitete sie u.a. als Wissenschaftlicher Mitarbeiterin am Institut für Politikwissenschaft an der Universität Münster, als Postdoc am DFG Graduiertenkolleg „Präsenz und implizites Wissen“ der FAU Erlangen-Nürnberg sowie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Regensburg, an der sie 2014 mit einer Dissertation zur Demokratietheorie Hannah Arendts und Jürgen Habermas‘ promoviert wurde. Mareike Gebhardt interessiert sich vor allem für die Produktion von Alterität in liberalen Demokratien aus der Perspektive der Politischen Theorie. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der radikalen Demokratietheorie, der Postkolonialen Theorie sowie der feministischen Theorie.
Details folgen.
Fabian Endemann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster (Prof. Dr. Nora Markard). Er studierte Rechtswissenschaften und Philosophie und promoviert zur neueren Menschenrechtsgeschichte.
Das Umweltrecht rückt zunehmend in den Fokus wissenschaftlicher und politischer Diskussionen. Von Vorteil ist dabei ein Verständnis der historischen Grundlagen und der Entwicklung des Umweltrechts und der Umweltrechtswissenschaft. Auf diese Weise können bspw. auch aktuelle, den Diskurs prägende Herausforderungen des Umweltrechts eingeordnet werden. Unter Berücksichtigung kritischer Impulse soll so eine Einführung in die Geschichte und die Herausforderungen des Umweltrechts gegeben werden.
Daniel Ehmann, geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaft in Münster und Zürich; 2021 Erste Juristische Prüfung; Seit 2022 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Umwelt- und Planungsrecht, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Patrick Hilbert) der Universität Münster.
Das Strafrecht spielt eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung sog. Hasskriminalität. Gleichzeitig ist die strafjustizielle Praxis von diskriminierenden Vorurteilen, etwa im Bereich der Verfolgung von geschlechtsspezifischen und rassistischen Straftaten, geprägt. Somit nimmt das Strafrecht eine ambivalente Rolle ein. Die Vorlesung wird einen Überblick über den strafrechtlichen Rahmen der Bekämpfung von sog. Hasskriminalität geben und sich kritisch, und unter Einbeziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse, mit Fragen der Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Aufarbeitung von diskriminierender Kriminalität auseinandersetzen.
Prof. Dr. Leonie Steinl, LL.M. (Columbia) ist Juniorprofessorin für Strafrecht, Internationales Strafrecht und Interdisziplinäre Rechtsforschung sowie Leiterin der DFG-geförderten Emmy-Noether-Nachwuchsforschungsgruppe "Angriffe auf das Anderssein" an der Universität Münster. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich ihrer internationalen und interdisziplinären Bezüge, sowie der Rechtsvergleichung. Schwerpunktmäßig forscht sie dabei zu den Themen Strafrecht und Geschlecht, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Hasskriminalität und Hassrede sowie Völkerstrafrecht.
Antonia Vehrkamp ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin der Emmy Noether-Nachwuchsforschungsgruppe „Angriffe auf das Anderssein. Sie hat Rechtswissenschaften in Bonn, Sevilla und Berlin studiert. Ihr Forschungsinteresse gilt insbesondere der interdisziplinären Rechtsforschung, der kritischen Strafrechtstheorie und der feministischen Rechtswissenschaft.
Hannah Kuhn ist seit März 2024 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin der Emmy Noether-Nachwuchsforschungsgruppe „Angriffe auf das Anderssein – Eine strafrechtswissenschaftliche Untersuchung identitätsbegründeter Straftaten“. Sie absolvierte ihr Jura Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin und interessiert sich vor allem für feministischen Rechtswissenschaft, dem Völkerstrafrecht und der Rechtsgeschichte.
Rechtskritik basiert nicht nur auf abstrakten theoretischen Annahmen, sondern ist auch eine Praxis. Das möchte ich anhand einer Rechtsprechungsanalyse demonstrieren. Das praktische Problem, das wir uns genauer ansehen werden, ist die Gewalt-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts, die sich an Fällen der Sitzblockaden entwickelt hat. Die Sitzblockade ist ein klassisches Beispiel für eine Aktion zivilen Ungehorsams. Ein wesentliches Kriterium dieser Protestform ist seine Gewaltlosigkeit. Es ist das Kriterium, das in der öffentlichen Meinung den Ausschlag gibt, wenn über die Legitimität von Protestaktionen diskutiert wird. Doch wie die wechselhafte Rechtsprechungsgeschichte zeigt, ist das Kriterium bei genauerer Betrachtung keineswegs unproblematisch. Durch die Untersuchung dieses Fallbeispiels wird deutlich, wie eine autoritative Definition des Gewaltbegriffs bei der Auslegung von Protesthandlungen angewendet wird und delegitimierend sein kann.
Dr. Samira Akbarian ist seit Mai 2018 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main bei Prof. Dr. Uwe Volkmann am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie. Ihre Dissertation „Ziviler Ungehorsam als Verfassungsinterpretation“, gefördert von der Studienstiftung des deutschen Volkes, wurde mit dem Merkur-Preis für herausragende Dissertationen 2022, dem Werner-Pünder-Preis 2023 und dem Deutschen Studienpreis in der Sektion Geistes- und Kulturwissenschaften ausgezeichnet.
Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung "reproduktive Gesundheit und Rechte" stärken. Doch was umfassen "reproduktive Rechte" überhaupt, und wo sind sie garantiert? In der Vorlesung wollen wir reproduktive Rechte gemeinsam theoretisch entschlüsseln und dogmatisch verankern. Am Beispiel von Schwangerschaftsabbruch und geburtshilflicher Gewalt werden wir ihre Potenziale und Problemfelder erkunden. Dabei wird sichtbar: Reproduktion ist auch eine soziale Frage. Wer darf, wer soll unter welchen Umständen Kinder bekommen, welche Rolle spielt das Recht dabei - und wie kommen wir zu Gerechtigkeit?
Eva Maria Bredler ist Doktorandin an der Universität Münster, gefördert von der Heinrich-Böll-Stiftung. In ihrer Promotion untersucht sie, welchen Schutz Grund- und Menschenrechte gegen geburtshilfliche Gewalt vermitteln. Sie forscht schwerpunktmäßig zu Grund- und Menschenrechten, Rechtstheorie und Antidiskriminierungsrecht. Zu diesen Themen veröffentlicht sie regelmäßig, unter anderem auf dem Verfassungsblog.