Vierte Hausarbeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG
Die Justizprüfungsämter in NRW haben sich darauf verständigt, dass die Seminararbeit im Schwerpunktbereich nicht als häusliche Arbeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG anerkannt wird. Darum muss jeder, der sich nach neuem Recht zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmeldet, neben den drei Hausarbeiten im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht eine vierte Hausarbeit schreiben. Die Fakultät bietet dafür ab dem SS 2023 zusätzliche (Kurz-)hausarbeiten in einigen Veranstaltungen des vierten Semesters an. Im WS 2023/24 kann die Hausarbeit voraussichtlich in den Veranstaltungen Zivilprozessrecht II, Handelsrecht, Verwaltungsrecht BT und Strafprozessrecht geschrieben werden.
Für die Kurzhausarbeit wird ein Umfang von 10 Seiten (18.000 – 20.000 Zeichen inklusive Leerzeichen und Fußnoten) empfohlen, bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen. Ein zentral festgesetzter Bearbeitungszeitraum ist nicht vorgesehen. Die Veranstaltungsleitung kann festlegen, dass diese Hausarbeiten während der Vorlesungszeit erbracht werden können.