Weiteren Informationen finden Sie unter Prüfungsverfahren von A - Z
Sie werden nur zu Klausuren zugelassen, zu denen Sie sich wirksam angemeldet haben. Beachten Sie die Anmeldefristen!
Bringen Sie zur Klausur Ihren Studierendenausweis und einen Lichtbildausweis mit.
Wer sich nicht ausweisen kann, wird zur Klausur nicht zugelassen.
Schreiben Sie nur auf dem Prüfungspapier der Fakultät, das bei Beginn der Klausur ausgegeben wird. Ausführungen auf anderem Papier gelten als nicht geschrieben. Die Rückseiten dürfen nicht beschrieben werden. Die Seiten müssen nummeriert und mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer versehen werden. Das gilt für alle Teilnehmer, auch aus anderen Studiengängen.
Verwenden Sie keine Bleistifte und keinen TippEx, da dies zu Problemen beim Einscannen führt und Ihre Arbeit nicht erfasst wird.
Zu den Hilfsmitteln (gilt nicht für Open-Book-Klausuren): Sie dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwenden. Zugelassene Gesetzestexte dürfen keinerlei Anmerkungen oder Normverweise und ab dem WS 2013/14 auch keine Unterstreichungen oder Markierungen mehr enthalten. Wer andere als die vom Veranstaltungsleiter zugelassenen Hilfsmittel verwendet oder mit sich führt, verhält sich ordnungswidrig (§ 13 PrüfO). In diesem Fall kann die Klausur für "ungenügend (0 Punkte)" erklärt werden.Das Mitführen von Handys, Smartphones, iPads, Smartwatches oder sonstigen elektronischen Geräten ist untersagt. Wird ein Smartphone o. ä. am Prüfungsplatz vorgefunden, wird dies als Täuschungsversuch gewertet. Taschen und Mäntel sollten Sie ebenfalls nach Möglichkeit nicht mit in den Prüfungsraum nehmen. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, nicht zugelassene Hilfsmittel sicherzustellen und Prüflinge, die sich ordnungswidrig verhalten und dadurch andere stören von der weiteren Klausurbearbeitung auszuschließen.
Für Open-Book-Klausuren sind sämtliche Hilfsmittel zugelassen. Untersagt ist nur die Kontaktaufnahme mit anderen Personen sowie die wörtliche Übernahme von Texten aus dem Internet oder aus Vorlesungsaufzeichnungen.
Eine Prüfungsarbeit wird nur bewertet, wenn ihr das Deckblatt beigelegt ist, das Sie zu Beginn der Klausur erhalten. Teilnehmer aus anderen Studiengängen müssen ein eigenes Deckblatt mit Namen, Matrikelnummer und Studiengang anfertigen.
Im Sommersemester 2020 werden weder Zwischenprüfungsklausuren noch Schwerpunktklausuren anonymisiert. D.h. alle Klausuren werden unterschrieben und die Seiten müssen auch mit Ihrem Namen versehen sein.
Die Klausur darf weder mit Heft- noch mit Büroklammern zusammengeheftet, sondern muss ungeheftet in das DIN-C4 Kuvert mit Sichtfenster gesteckt werden! Ihre Klausur kann sonst nicht eingescannt und im Prüfungsamt erfasst werden.
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können vor Ablauf der Anmeldefrist beim Prüfungsamt beantragen, dass ihnen eine längere Bearbeitungszeit zugestanden wird (§ 6 Abs. 1 PrüfO). Wurde Ihnen eine Verlängerung gewährt, setzen Sie sich rechtzeitig vor der Klausur mit dem Institut des Prüfers in Verbindung. In der Regel schreiben Sie die Klausur in einem separaten Raum.
1. fremde Bearbeitungen der Hausarbeit, wenn auch nur auszugsweise, benutzt;
2. die Aufgabe mit einem anderen Bearbeiter, einem Repetitor oder einem sonstigen Dritten bespricht;
3. die Aufgabe oder einzelne Problemstellungen daraus in juristischen Diskussionsforen im Internet öffentlich zur Diskussion stellt;
4. die Hilfe dritter Personen, auch von studentischen Arbeitsgruppen, in Anspruch nimmt. Dies gilt auch für Hilfe bei Zusammenstellung der einschlägigen Literatur.
1. fremde Bearbeitungen der Seminararbeit, wenn auch nur auszugsweise, benutzt;
2. die Aufgabe mit einem anderen Bearbeiter, einem Repetitor oder einem sonstigen Dritten bespricht;
3. die Aufgabe oder einzelne Problemstellungen daraus in juristischen Diskussionsforen im Internet öffentlich zur Diskussion stellt;
4. die Hilfe dritter Personen, auch von studentischen Arbeitsgruppen, in Anspruch nimmt. Dies gilt auch für Hilfe bei Zusammenstellung der einschlägigen Literatur.