Neue Informationen des JPA Hamm zu den Übergangsregeln des neuen JAG
Das JPA-Hamm hat eine Übersicht veröffentlicht, aus der hervorgeht, in welchen Fällen die Regeln des neuen JAG zur Anwendung kommen, und wer noch nach altem Recht sein Examen ablegen kann.
Erfreulich: Entgegen früheren Aussagen des JPA gilt für diejenigen, deren Erstversuch nach altem Recht abgelegt wurde, dass für etwaige Wiederholungs- oder Verbesserungsversuche keine neuen Zulassungsvoraussetzungen (weitere Hausarbeiten und Klausuren gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 des neuen JAG) erfüllt werden müssen, auch dann nicht, wenn diese neuen Versuche aufgrund der Übergangsregeln nach neuem Recht abgelegt werden müssen.