Vorgezogene Korrekturen
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sind keine vorgezogenen Korrekturen einzelner Prüfungsarbeiten möglich. Aus Gründen der Gleichbehandlung wurde das Prüfungsamt vom Dekanat angewiesen, keine vorgezogenen Korrekturen einzelner Prüfungsarbeiten anzunehmen und auch Zeugnisse erst auszustellen, wenn die gesamten Prüfungsarbeiten einer Veranstaltung im Prüfungsamt eingegangen sind. Sie müssen also in jedem Fall die normale Korrekturzeit (ca. zwei Monate) abwarten.