Remonstration

Wegen einer Remonstration gegen Ihr Prüfungsergebnis können Sie sich direkt an die Prüfenden wenden. Die Prüfenden können für die Annahme der Remonstration eine Frist festsetzen. Im Regelfall gilt eine Remonstrationsfrist von einem Monat nach Veröffentlichung der Noten in WILMA II (bzw. für Bachelorstudierende in QISPOS). Abweichende Fristen werden bei der jeweiligen Veranstaltung im Learnweb oder im Vorlesungskommentar bekanntgegeben. 

Eine Notenverschlechterung ist bei Remonstrationen nicht grundsätzlich ausgeschlossen.