Regeln für die Anfertigung von Prüfungsklausuren
Einlass und Anfertigung von Klausuren
Sie werden nur zu Klausuren zugelassen, zu denen Sie sich wirksam angemeldet haben. Beachten Sie die Anmeldefristen!
Bringen Sie zur Klausur Ihren Studierendenausweis und einen Lichtbildausweis mit. Wer sich nicht ausweisen kann, wird zur Klausur nicht zugelassen.
Schreiben Sie nur auf dem Prüfungspapier der Fakultät, das bei Beginn der Klausur ausgegeben wird. Ausführungen auf anderem Papier gelten als nicht geschrieben. Die Rückseiten dürfen nicht beschrieben werden. Die Seiten müssen nummeriert und mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer versehen werden. Das gilt für alle Teilnehmer, auch aus anderen Studiengängen.
Die Zwischenprüfungsklausuren werden nicht anonymisiert. D. h. diese Klausuren müssen Sie unterschreiben und die Klausurseiten mit Ihrem Namen versehen.
Die Schwerpunktklausuren werden wieder anonymisiert. D. h. die Klausurseiten werden nur mit Ihrer Matrikelnummer versehen und dürfen von Ihnen nicht unterschrieben werden.
Verwenden Sie keine Bleistifte und keinen TippEx, da dies zu Problemen beim Einscannen führt und Ihre Arbeit nicht erfasst wird.
Eine Prüfungsarbeit wird nur bewertet, wenn ihr das Deckblatt beigelegt ist, das Sie zu Beginn der Klausur erhalten. Teilnehmende aus anderen Studiengängen müssen ein eigenes Deckblatt mit Namen, Matrikelnummer und Studiengang anfertigen.
Die Klausur darf weder mit Heft- noch mit Büroklammern zusammengeheftet, sondern muss ungeheftet in das DIN-C4 Kuvert mit Sichtfenster gesteckt werden! Ihre Klausur kann sonst nicht eingescannt und im Prüfungsamt erfasst werden.
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können vor Ablauf der Anmeldefrist beim Prüfungsamt beantragen, dass ihnen eine längere Bearbeitungszeit zugestanden wird (§ 6 Abs. 1 PrüfO). Wurde Ihnen eine Verlängerung gewährt, setzen Sie sich rechtzeitig vor der Klausur mit dem Institut des Prüfers in Verbindung. In der Regel schreiben Sie die Klausur in einem separaten Raum.
Zugelassene Hilfsmittel
Zu den Hilfsmitteln (gilt nicht für Open-Book-Klausuren): Sie dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwenden. Zugelassene Gesetzestexte dürfen keinerlei Anmerkungen oder Normverweise und keine Unterstreichungen oder Markierungen mehr enthalten. Wer andere als die vom Veranstaltungsleiter zugelassenen Hilfsmittel verwendet oder mit sich führt, verhält sich ordnungswidrig (§ 13 PrüfO). In diesem Fall kann die Klausur für "ungenügend (0 Punkte)" erklärt werden. Das Mitführen von Handys, Smartphones, iPads, Smartwatches oder sonstigen elektronischen Geräten ist untersagt. Wird ein Smartphone o. ä. am Prüfungsplatz vorgefunden, wird dies als Täuschungsversuch gewertet. Taschen und Mäntel sollten Sie ebenfalls nach Möglichkeit nicht mit in den Prüfungsraum nehmen. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, nicht zugelassene Hilfsmittel sicherzustellen und Prüflinge, die sich ordnungswidrig verhalten und dadurch andere stören von der weiteren Klausurbearbeitung auszuschließen.
Für Open-Book-Klausuren sind sämtliche Hilfsmittel zugelassen. Untersagt ist nur die Kontaktaufnahme mit anderen Personen sowie die wörtliche Übernahme von Texten aus dem Internet oder aus Vorlesungsaufzeichnungen.