Regeln für die Anfertigung von Prüfungsklausuren

Einlass und Anfertigung von Klausuren

Sie werden nur zu Klausuren zugelassen, zu denen Sie sich wirksam angemeldet haben.  Beachten Sie die Anmeldefristen!

Bringen Sie zur Klausur Ihren Studierendenausweis und einen Lichtbildausweis mit. Wer sich nicht ausweisen kann, wird zur Klausur nicht zugelassen.

Schreiben Sie nur auf dem Prüfungspapier der Fakultät, das bei Beginn der Klausur ausgegeben wird. Ausführungen auf anderem Papier gelten als nicht geschrieben. Die Rückseiten dürfen nicht beschrieben werden. Die Seiten müssen nummeriert und mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer versehen werden. Das gilt für alle Teilnehmer, auch aus anderen Studiengängen.

Die Zwischenprüfungsklausuren werden nicht anonymisiert. D. h. diese Klausuren müssen Sie unterschreiben und die Klausurseiten mit Ihrem Namen versehen.

Die Schwerpunktklausuren werden wieder anonymisiert. D. h. die Klausurseiten werden nur mit Ihrer Matrikelnummer versehen und dürfen von Ihnen nicht unterschrieben werden.

Verwenden Sie keine Bleistifte und keinen TippEx, da dies zu Problemen beim Einscannen führt und Ihre Arbeit nicht erfasst wird.

Eine Prüfungsarbeit wird nur bewertet, wenn ihr das Deckblatt beigelegt ist, das Sie zu Beginn der Klausur erhalten. Teilnehmende aus anderen Studiengängen müssen ein eigenes Deckblatt mit Namen, Matrikelnummer und Studiengang anfertigen.

Die Klausur darf weder mit Heft- noch mit Büroklammern zusammengeheftet, sondern muss ungeheftet in das DIN-C4 Kuvert mit Sichtfenster gesteckt werden! Ihre Klausur kann sonst nicht eingescannt und im Prüfungsamt erfasst werden.

Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können vor Ablauf der Anmeldefrist beim Prüfungsamt beantragen, dass ihnen eine längere Bearbeitungszeit zugestanden wird (§ 6 Abs. 1 PrüfO). Wurde Ihnen eine Verlängerung gewährt, setzen Sie sich rechtzeitig vor der Klausur mit dem Institut des Prüfers in Verbindung. In der Regel schreiben Sie die Klausur in einem separaten Raum.

Zugelassene Hilfsmittel

Zu den Hilfsmitteln (gilt nicht für Open-Book-Klausuren): Sie dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwenden. Zugelassene Gesetzestexte dürfen keinerlei Anmerkungen oder Normverweise und keine Unterstreichungen oder Markierungen mehr enthalten. Wer andere als die vom Veranstaltungsleiter zugelassenen Hilfsmittel verwendet oder mit sich führt, verhält sich ordnungswidrig (§ 13 PrüfO). In diesem Fall kann die Klausur für "ungenügend (0 Punkte)" erklärt werden. Das Mitführen von Handys, Smartphones, iPads, Smartwatches oder sonstigen elektronischen Geräten ist untersagt. Wird ein Smartphone o. ä. am Prüfungsplatz vorgefunden, wird dies als Täuschungsversuch gewertet. Taschen und Mäntel sollten Sie ebenfalls nach Möglichkeit nicht mit in den Prüfungsraum nehmen. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, nicht zugelassene Hilfsmittel sicherzustellen und Prüflinge, die sich ordnungswidrig verhalten und dadurch andere stören von der weiteren Klausurbearbeitung auszuschließen.

Für Open-Book-Klausuren sind sämtliche Hilfsmittel zugelassen. Untersagt ist nur die Kontaktaufnahme mit anderen Personen sowie die wörtliche Übernahme von Texten aus dem Internet oder aus Vorlesungsaufzeichnungen.

Regeln für die Anmeldung von Hausarbeiten 

Die Hausarbeitsaufgaben werden nach den Klausurwochen im Vorlesungskommentar bzw. im Learnweb veröffentlicht. Die Hausarbeiten werden in den Semesterferien geschrieben und zu Beginn der Vorlesungszeit abgegeben. Die genaue Abgabefrist legen die zuständigen Prüfenden fest.

Sie müssen sich für eine Prüfungshausarbeit elektronisch über WILMA III anmelden.
Beachten Sie die Anmeldefristen: Bei Zwischenprüfungshausarbeiten muss die Anmeldung spätestens 2 Wochen vor Abgabe der Hausarbeit erfolgen.

Die Arbeit darf weder mit Heft- noch mit Büroklammern zusammengeheftet, sondern muss ungeheftet in ein DIN-C 4 Kuvert mit Sichtfenster gesteckt werden! Die Seiten sind zu nummerieren und einzeln mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen zu versehen. Ihre Arbeit kann sonst nicht eingescannt und im Prüfungsamt erfasst werden.

Deckblätter für die Hausarbeiten werden aus der Datenbank erzeugt und befinden sich im Institut des Veranstaltungsleiters. Bei der Abgabe der Arbeit im Institut wird das Deckblatt auf die Arbeit gelegt. Trotzdem müssen Sie ein Vorblatt für Ihre Hausarbeit mit Matrikelnummer und Namen anfertigen, damit Verwechslungen vermieden werden.

Die Arbeit ist in schriftlicher und zusätzlich in elektronischer Form als Textdatei abzugeben. Es sind alle Stellen kenntlich zu machen, die anderen Werken dem Wortlaut oder Sinn nach entnommen sind. Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung beizufügen, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden.

Als unselbständig gilt eine Bearbeitung insbesondere dann, wenn der Prüfling:

  1. fremde Bearbeitungen der Hausarbeit, wenn auch nur auszugsweise, benutzt;
  2. die Aufgabe mit einem anderen Bearbeiter, einem Repetitor oder einem sonstigen Dritten bespricht;
  3. die Aufgabe oder einzelne Problemstellungen daraus in juristischen Diskussionsforen im Internet öffentlich zur Diskussion stellt;
  4. die Hilfe dritter Personen, auch von studentischen Arbeitsgruppen, in Anspruch nimmt. Dies gilt auch für Hilfe bei Zusammenstellung der einschlägigen Literatur.

Zur formalen Gestaltung der Hausarbeit finden Sie hier eine Handreichung. Beachten Sie außerdem die Vorgaben der Veranstaltungsleitung.

Regeln für die Anfertigung von Seminararbeiten 

Sie müssen sich für eine Seminararbeit elektronisch über WILMA III anmelden. Beachten Sie die Anmeldefrist: Diese endet jeweils 3 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des vorausgehenden Semesters.

Gleichzeitig reichen Sie Ihre Bewerbung bitte im Institut des zuständigen Seminarleiters ein und fügen Sie Ihrer Bewerbung Ihre Notenübersicht aus Wilma II bei. In der Seminarvorbesprechung wird Ihnen ein Thema zugeteilt, das zu Ihrem Schwerpunktbereich passt. Die Bestätigung Ihrer Zulassung (oder die Ablehnung) erfolgt erst nach Ablauf der Anmeldefrist.

Verwenden Sie scannertaugliches Papier für den Ausdruck der Seminararbeit. Die Arbeit darf weder mit Heft- noch mit Büroklammern zusammengeheftet, sondern muss ungeheftet in einen DIN-C 4 Kuvert mit Sichtfenster gesteckt werden! Die Seiten sind zu nummerieren und einzeln mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen zu versehen. Ihre Arbeit kann sonst nicht eingescannt und im Prüfungsamt erfasst werden.

Deckblätter für die Seminararbeiten werden aus der Datenbank erzeugt und befinden sich im Institut des Veranstaltungsleiters. Bei der Abgabe der Arbeit im Institut wird das Deckblatt auf die Arbeit gelegt. Trotzdem müssen Sie ein Vorblatt für Ihre Seminararbeit mit Namen und Matrikelnummer anfertigen, damit Verwechslungen vermieden werden.

Die Seminararbeit ist in schriftlicher und zusätzlich in elektronischer Form als Textdatei abzugeben. Es sind alle Stellen kenntlich zu machen, die anderen Werken dem Wortlaut oder Sinn nach entnommen sind. Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung beizufügen, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden.

Als unselbständig gilt eine Bearbeitung insbesondere dann, wenn der Prüfling:

  1. fremde Bearbeitungen der Seminararbeit, wenn auch nur auszugsweise, benutzt;
  2. die Aufgabe mit einem anderen Bearbeiter, einem Repetitor oder einem sonstigen Dritten bespricht;
  3. die Aufgabe oder einzelne Problemstellungen daraus in juristischen Diskussionsforen im Internet öffentlich zur Diskussion stellt;
  4. die Hilfe dritter Personen, auch von studentischen Arbeitsgruppen, in Anspruch nimmt. Dies gilt auch für Hilfe bei Zusammenstellung der einschlägigen Literatur.

Hinsichtlich der formalen Gestaltung der Seminararbeit beachten Sie bitte in erster Linie die Vorgaben des Seminarleiters. Im Übrigen können Sie sich an der Handreichung von Herrn Prof. Dr. Wittreck zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit orientieren.