Leistungsnachweise

Über einzelne Teilprüfungen werden keine "Scheine" ausgestellt. Jedoch gibt es in WILMA III für jeden Prüfling ein „Konto“ mit den Ergebnissen der einzelnen Teilprüfungen. Den Kontostand kann jederzeit über die WILMA II-Formularseite aufgerufen und ausgedruckt werden. Im Prüfungsamt kann man eine beglaubigte Bescheinigung (einen „Kontoauszug“) über sämtliche bisher versuchten Teilprüfungen (mit Noten) beantragen. Wer die Zwischenprüfung insgesamt bestanden hat, bekommt ein Zwischenprüfungszeugnis (ohne Noten). Dieses wird automatisch erstellt und kann ca. eine Woche nach der Veröffentlichung der letzten Zwischenprüfungsnote im Geschäftszimmer des Prüfungsamts während der Sprechzeiten abgeholt werden. Wenn die Schwerpunktbereichsprüfung vollständig absolviert und bestanden wurde, wird ebenfalls ein Zeugnis erstellt, das im Prüfungsamt abgeholt werden kann. Alternativ aknn auch die postalische Zusendung beantragt werden.