Bekanntgabe der Noten
Die Korrektur der Semesterabschlussklausuren erfolgt während der vorlesungsfreien Zeit und dauert in der Regel ca. zwei Monate. Wenn die Prüfungsarbeiten korrigiert sind, werden sie im Prüfungsamt eingescannt und elektronisch archiviert. Eine vorgezogene Korrektur ist an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nicht möglich.
Spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters kann jeder Studierende seine eigenen Ergebnisse unter Eingabe seiner Kennung in WILMA III abrufen. Außerdem können Sie Ihre korrigierten Klausuren und Hausarbeiten online abrufen. Die Prüfungsarbeiten stehen digital über das PrüfungsArbeitenPortal (PAP) für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem Veröffentlichungsdatum zeit- und ortsunabhängig zum Download bereit.