Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren
Wichtiger Hinweis:
Es kann vorkommen, dass Sie sich aus technischen Gründen nicht zu den Klausuren anmelden können. Melden Sie sich in diesen Fällen bitte innerhalb der An- und Abmeldefristen beim Prüfungsamt, damit wir Sie für die Klausuren nachmelden können.
Zulassungsklausuren
Für die Zulassungsklausuren zu den Zwischenprüfungen können Sie sich über das Prüfungsportal Wilma III einfach anmelden. Hier loggen Sie sich mit Ihren Uni-Kennung und Ihrem Uni-Passwort ein.
Achtung: Die Anwendung ist nur innerhalb des Universitätsnetzes erreichbar. Nutzen Sie entweder die zur Verfügung stehenden Rechner in der Universität oder melden sich via VPN vom häuslichen Arbeitsplatz zuvor am Universitätsnetz an.
Unter dem Reiter „Anmeldung“ werden Ihnen die Prüfungsleistungen angezeigt, für die Sie sich nach Ihrem aktuellen Status anmelden können. Wählen Sie hier die Veranstaltung aus, in der Sie eine Klausur schreiben möchten und klicken Sie auf anmelden, anschließend bestätigen Sie die Anmeldung mit ja. Wenn die Anmeldung funktioniert hat, erhalten Sie in dem Bereich „Benachrichtigungen“ eine entsprechende Mitteilung. Auch in dem Anmeldebereich wird die Anmeldung dann aufgeführt.
Zwischenprüfungsklausuren
Wenn Sie sich für die Zwischenprüfungsklausuren (Sachenrecht/gesetzliche Schuldverhältnisse, Strafrecht III, Verwaltungsrecht) anmelden möchten, dann müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen zu den Zwischenprüfungen erfüllen.
Auch zu den Zwischenprüfungsklausuren erfolgt die Anmeldung über Wilma III. Unter Anmeldungen werden Ihnen die Zwischenprüfungsklausuren angezeigt, für welche Sie sich anmelden können. Wählen Sie die Veranstaltungen aus, für welche Sie sich anmelden möchten. Wenn die Anmeldung funktioniert hat, erhalten Sie in dem Bereich „Benachrichtigungen“ eine entsprechende Mitteilung. Auch in dem Anmeldebereich wird die Anmeldung dann aufgeführt.
Wechsel von der alten in die neue Prüfungsordnung
Sofern Sie die Zwischenprüfung nach altem Recht begonnen haben und zum Wintersemester 2023/2024 in die neue Prüfungsordnung „gerutscht“ sind, müssen Sie sich auch über Wilma III zu weiteren Prüfungsleistungen anmelden.
Die anrechenbaren Prüfungsleistungen sind bereits von Wilma II in Wilma III importiert worden, sodass Sie sehen können, für welche Prüfungsleistungen Sie sich anmelden können.