Anmeldung zu den Seminaren
Fristende für die Anmeldung zu den Seminaren im Wintersemester 2024/2025: 1. Juli 2024
Für ein Seminar müssen Sie sich in diesem Semester anmelden, wenn Sie ein Seminar im Wintersemester 2024/2025 schreiben möchten. Dies bedeutet, dass Sie in der Regel über die Semesterferien die häusliche Arbeit schreiben und ggf. die mündliche Prüfung im kommenden Sommersemester stattfindet. Die genauen Bearbeitungszeiten legen die Seminarverantwortlichen fest. Eine Übersicht über die Seminare, die im Wintersemester 2024/2025 angeboten werden, finden Sie auf der Website des Prüfungsamtes, dort werden sukzessive auch die detaillierten Ankündigungen der anbietenden Lehrstühle eingestellt.
Bei Schwerpunktbereichen, welche nur ein Seminar vorsehen, haben Sie keine Auswahlmöglichkeit, wie Sie das Seminar absolvieren. Vielmehr muss hier immer eine häusliche Arbeit angefertigt und eine mündliche Prüfungsleistung erbracht werden. Sie dürfen sich grundsätzlich nur für ein Seminar anmelden, Mehrfachbewerbungen sind nicht erlaubt.
In den Schwerpunktbereichen 1d (ohne Schwerpunktfächer), 6, 8b (wenn seminarorientiert) und 9, in denen zwei Seminare absolviert werden müssen, können Sie sich aussuchen, in welchem Seminar Sie die häusliche Arbeit und in welchem Sie das Kolloquium erbringen wollen. Sie dürfen sich grundsätzlich nur für eine Seminararbeit und für ein Kolloquium anmelden. Mehrfachbewerbungen sind nicht erlaubt.
Schritt 1: Anmeldung bei Wilma III
Die Anmeldung zu den Seminaren läuft über das Prüfungsverwaltungssystem Wilma III. Sie können hier grundsätzlich aus allen Seminaren wählen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass das Seminar auch zum gewählten Schwerpunktbereich passt. Das kann in der Regel schon der Seminarankündigung entnommen werden. Wenn das Seminar nicht eindeutig einem Schwerpunktbereich zugeordnet ist, entscheiden die Schwerpunktverantwortlichen, ob das Seminar thematisch zu Ihrem Schwerpunktbereich passt. Dies müsste ggf. im Vorfeld der Anmeldung mit den Schwerpunktverantwortlichen abgesprochen werden.
Die Frist für die Anmeldung der Seminare endet drei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit.
Schritt 2: Wahl der Prüfungsform
Achtung: Die Prüfungsform können nur Studierende auswählen, die einen Schwerpunktbereich gewählt haben, in welchem zwei Seminare vorgesehen sind. Betroffen sind also die Studierenden in den Schwerpunktbereichen 1 (ohne Schwerpunktfächer), 6, 8 (wenn seminarorientiert) und 9. Alle anderen können diesen Schritt überspringen.
Bei Wilma III müssen Sie angeben, ob Sie das Seminar als häusliche Arbeit oder als Kolloquium belegen möchten. Dabei kann jedes Seminar sowohl als häusliche Arbeit als auch Kolloquium gewählt werden.
In dem Bereich „Anmeldung“ finden Sie zwei Kategorien „häusliche Arbeit“ und „Kolloquium“. Bitte wählen Sie im Bereich der passenden Prüfungsform das Seminar an, welches Sie belegen möchten.
Schritt 3: Anmeldung über den Lehrstuhl
Neben der Anmeldung bei Wilma III müssen Sie sich zusätzlich per E-Mail bei dem Lehrstuhl oder Institut anmelden, welches das Seminar anbietet. Dazu muss eine Leistungsübersicht eingereicht werden, die Sie selbstständig bei Wilma III abrufen können. Die Leistungsübersicht ist auch im alten WILMA II-System noch verfügbar! Wenn Sie zuvor woanders studiert haben, reichen Sie eine Leistungsübersicht der bisherigen Universität ein. Der Seminarankündigung kann entnommen werden, ob noch weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Teilen Sie dem Lehrstuhl bitte auch Ihren Schwerpunktbereich und die Prüfungsform mit.
Auch hier müssen Sie die Anmeldefrist (drei Wochen vor Vorlesungsende) eingehalten werden.
Schritt 4: Mitteilung über die Zulassung
Ob Sie den Seminarplatz dann auch tatsächlich erhalten haben, entscheidet sich erst nach Ablauf der Anmeldefrist. Dann erst dann ist für die Seminarverantwortlichen erkennbar, ob alle Bewerbungen berücksichtigt werden konnten. Die Lehrstühle und Institute werden gebeten, dies den Teilnehmenden möglichst kurzfristig nach Ablauf der Anmeldefrist mitzuteilen.
Wenn Sie einen Seminarplatz erhalten haben, nehmen Sie an den Vorbesprechungen teil. In diesen lernen Sie die Lehrenden und die anderen Teilnehmenden kennen. Daneben erhalten Sie auch Ihr Thema. Wie die Themenvergabe gestaltet wird, entscheiden die Lehrenden. In den Vorbesprechungen werden ebenfalls die Abgabetermine als auch die Termine für die mündliche Prüfungsleistung besprochen.
Wenn Sie leider keinen Seminarplatz erhalten haben, dann können Sie an der Restplatzbörse teilnehmen. Sehen Sie dazu unter Schritt 5.
Schritt 5: Restplatzbörse
Wenn Sie keinen Seminarplatz erhalten haben, dann können Sie an der Restplatzbörse teilnehmen. Diese wird über das Prüfungsamt verwaltet. In der Restplatzbörse haben Sie dann die Möglichkeit Wünsche anzugeben.
Das Verfahren zur Restplatzbörse ist ausführlich in den Erläuterungen des Prüfungsamts zur Anmeldung über die Restplatzbörse beschrieben.