Anerkennung extracurricularer Leistungen für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Über die Frage der Anerkennbarkeit extracurricularer Leistungen für die Meldung zum Staatsexamen haben Prof. Dr. Oestmann und Prof. Dr. Sydow am 5. Juli 2024 ein Gespräch im Justizministerium geführt. Das Gespräch ist sehr konstruktiv verlaufen: Die aktuell bestehenden Anrechnungshindernisse sollen im Interesse der Studierenden, die aus den verschiedenen juristischen Bachelor-Studiengängen der Universität Münster kommen, beseitigt werden. Perspektivisch wird das Problem durch die Ermöglichung von Doppelimmatrikulationen von vorneherein vermieden werden können. Im Interesse derjenigen Studierenden, die bereits extracurriculare Leistungen erbracht haben und jetzt mehr oder minder nah vor der Examensanmeldung stehen, bedarf es zur Problemlösung prüfungsrechtlicher Änderungen. Deren inhaltliche wie zeitliche Realisierbarkeit wurde im Gespräch von allen Beteiligten als sehr realistisch eingeschätzt. Sie müssen allerdings noch mit verschiedenen Beteiligten abgestimmt und dann formal beschlossen werden. Die Fakultät wird dies mit Nachdruck betreiben, über weitere Ergebnisse werden wir Sie zeitnah informieren.