gelöst: Anerkennung außercurricularer Leistungen für die Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung

Liebe Studierende, wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass es Herrn Prof. Dr. Oestmann und Herrn Prof. Dr. Sydow gelungen ist, mit dem Justizministerium NRW eine Lösung für das bislang im Rahmen der Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung bestehende Anerkennungshindernis für in anderen Studiengängen außerhalb des dortigen Curriculums erbrachten Leistungen zu finden. Die hierzu notwendige Änderung der Prüfungsordnung ist am 29. Oktober 2024 in Kraft getreten, sodass diese Leistungen - unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Erbringung - nun vom Justizprüfungsamt beim OLG Hamm wieder für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen anerkannt werden.