Laufende Projekte
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse durch nachhaltige Raumentwicklung/Europarechtskonforme Beschleunigung der Fachplanung, insbesondere der Verkehrswege- und Energieleitungsplanung
Grotefels, Mitglied im Vorbereitungsteam, Moderation Diskussion bei der 22. Konferenz für Planerinnen und Planer NRW am 27. August 2021 in Essen. Gleichwertige Lebensverhältnisse überall? Politik und Planung für territorialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Grotefels, Mitglied Beirat des Modellvorhabens der Raumordnung (MORO) „Krisenfeste Raum- und Infrastrukturen durch zentralörtliche Konzepte“, 2021 - 2023
Abschichtung und Konfliktbewältigung bei mehrstufigen Planungen
Kümper, Konzentrationsflächenplanung vor dem Aus? Zur Debatte um eine Reform des Planungs- und Zulassungsregimes für Windenergieanlagen, DVBl. 2021, S. 1591 ff.
Instrumente zur Plansicherung im Vergleich
Kümper, Anmerkung zu BVerwG, Beschl. v. 29. Juli 2021 – 4 VR 8.20: Veränderungssperre nach § 16 NABEG – Konflikt mit Planungen für die gemeindliche Trinkwasserversorgung, NVwZ 2021, S. 1540 ff.
Kümper, Kommentierung § 21 StandAG in Smeddinck, Standortauswahlgesetz
Kümper, Sicherung der Standortauswahl (Schutz potentieller Endlagerstand-orte) in Bearbeitung
Kümper, Veränderungssperren im Fachplanungsrecht – Rechtsfragen der Bau und Veränderungsverbote zur Sicherung von Fachplanungen in Bearbeitung
Kümper, Das Plansicherungsinstrument der Veränderungssperre im Konfliktfeld konkurrierender hoheitlicher Raumansprüche in Bearbeitung
Kümper, Die Veränderungssperre zur Sicherung energiewirtschaftlicher Planfeststellungsverfahren nach § 16 NABEG in Bearbeitung
Fortentwicklung des Fachplanungsrechts/Europarechtskonforme Beschleunigung der Fachplanung, insbesondere der Verkehrswege- und Energieleitungsplanung
Kümper, Neue höchstrichterliche Erkenntnisse zur NABEG-Bundesfachplanung: Rechtswirkungen und Rechtsschutzkonzentration, NVwZ 2021, S. 1595 ff.
Kümper, Perspektiven einer Fachplanung für Windenergieanlagen – Überlegungen zur Funktion verschiedener Zulassungsregime, DÖV 2021, S. 1056 ff.
Kümper, Vorzeitiges Enteignungsverfahren und „vorvorzeitige“ Besitzeinweisung – die besonderen enteignungsrechtlichen Instrumente für den Energieleitungsausbau, DÖV 2021, S. 110 ff.
Kümper, Neue höchstrichterliche Erkenntnisse zur Bundesfachplanung nach §§ 4 ff. NABEG: Rechtswirkungen und Rechtsschutzkonzentration, NVwZ 2021, S. 1595 ff.
Städtebaurecht und Eigentumsgarantie
Bearbeiter: Simon Römer
Die aktuelle Debatte um die Mobilisierung von Wohnraum und Bauland rückt das grundsätzliche Spannungsfeld von städtebaulichen Steuerungsinstrumenten und verfassungsrechtlicher Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) stärker in das Bewusstsein; zugleich haben jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, etwa zum Braunkohletagebau Garzweiler II (BVerfGE 134, 242) oder zur 13. Novelle des Atomgesetzes (BVerfGE 143, 246) das Verständnis der Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) sowie der Inhalts- und Schrankenbestimmung (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) fortentwickelt. Vor diesem Hintergrund lassen sich ggf. manche Bereiche des Städtebaurechts (bspw. die städtebauliche Enteignung, das Planungsschadensrecht) verfassungsrechtlich neu bewertenDie aktuelle Debatte um die Mobilisierung von Wohnraum und Bauland rückt das grundsätzliche Spannungsfeld von städtebaulichen Steuerungsinstrumenten und verfassungsrechtlicher Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) stärker in das Bewusstsein; zugleich haben jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, etwa zum Braunkohletagebau Garzweiler II (BVerfGE 134, 242) oder zur 13. Novelle des Atomgesetzes (BVerfGE 143, 246) das Verständnis der Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) sowie der Inhalts- und Schrankenbestimmung (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) fortentwickelt. Vor diesem Hintergrund lassen sich ggf. manche Bereiche des Städtebaurechts (bspw. die städtebauliche Enteignung, das Planungsschadensrecht) verfassungsrechtlich neu bewerten.
Abschluss voraussichtlich Herbst 2023
Kontakt: Simon Römer
Die vorausschauende Planung - Ein neues Modell nicht nur für den Stromleitungsausbau?
Bearbeiter: Lennart Vetter
Abschluss voraussichtlich Herbst 2023
Kontakt: Lennart Vetter
Störfallrechtliche Fragen der Vorhabenzulassung - unter besonderer Berücksichtigung der Seveso-III-Richtlinie (RL 2012/18/EU) und ihre Umsetzung in deutsches Recht
Bearbeiterin: Mona Buske
Am 13. August 2012 trat die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Seveso-III-Richtlinie) in Kraft und wurde durch ein Gesetz und eine Verordnung auf Bundesebene zum Dezember 2016 bzw. Januar 2017 in deutsches Recht umgesetzt.
Neben einer Erweiterung der Liste gefährlicher Stoffe stellt insbesondere das Erfordernis einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Errichtung und Änderung störfallrelevanter Anlagen sowie bei der Genehmigung heranrückender schutzwürdiger Bauten ein Novum dar. Um dieses umzusetzen hat sich der deutsche Gesetzgeber u.a. für die Einführung eines neuen störfallrechtlichen Genehmigungsverfahrens im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), sowie für eine Erweiterung der UVP-Pflichtigkeit entschieden. Eine umfassende Neuregelung zur Lösung zahlreicher Probleme, welche bereits in der Vorgänger-Richtlinie angelegt waren, ist hingegen ausgeblieben, sodass insbesondere in Bezug auf die Bestimmung des angemessenen Abstands zwischen Störfallanlagen und benachbarten Schutzobjekten nach wie vor Klärungsbedarf besteht.
Das Projekt soll die aus der Richtlinie bzw. ihrer Umsetzung resultierenden Anforderungen an die Zulässigkeit von Bauvorhaben auch mit Blick auf die verwaltungsrechtliche Praxis beleuchten und strukturiert darstellen. Ziel ist es, eine umfassende Analyse der Zulässigkeitsvoraussetzungen zu erstellen, Probleme herauszuarbeiten und Lösungsansätze für eben diese zu entwickeln.
Das Projekt soll voraussichtlich im Herbst 2023 fertiggestellt werden.
Kontakt: Mona Buske
Klimaschutz und Klimaanpassung im Städtebaurecht
Kümper, Das Klimaschutzgesetz des Bundes – Grundstrukturen und Bedeutung für das Raumplanungsrecht. Bericht über die Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht am 9. Dezember 2020, UPR 2021, S. 91 ff.
Rechtsfragen und Fortentwicklung der Landesplanung
Kurzgutachten, Stellungnahmen, Gespräche insbesondere zum Landesplanungsgesetz und zum Landesentwicklungsplan sowie zur Regionalplanung
Klimaanpassung durch einen länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
Grotefels, Mitglied im Ad-hoc AK Hochwasserschutz der ARL, Mitwirkung an Positionspapier aus der ARL Nr. 138, Hannover 2022
Kümper, Ausgewählte Rechtsfragen zum neuen Bundesraumordnungsplan für den änderübergreifenden Hochwasserschutz, in: Christian Kirchberg/Sebastian Wilske (Hrsg.), Perspektiven der räumlichen Planung, Festschrift für Gerd Hager, Nomos Verlag, Baden-Baden 2023, S. 141 ff.
Kümper, Zum neuen Raumordnungsplan des Bundes für den länderübergreifenden Hochwasserschutz – ausgewählte Rechtsfragen, UPR 2023, 1 ff.
Lange, Dissertationsprojekt (Abschluss voraussichtlich Sommer 2023)
Die Digitalisierung als Herausforderung für das Planungsrecht, Künstliche Intelligenz im Planungsrecht
Kretschmer, Dissertationsprojekt (Abschluss voraussichtlich Frühjahr 2025) ggf. Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht
Die Digitalisierung erfasst zunehmend alle Lebensbereiche, und auch der Planungsprozess ist davon nicht ausgenommen, wie das nun verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften beispielhaft zeigt. Zuletzt haben unter dem Stichwort der Künstlichen Intelligenz hochkomplexe Programme gezeigt, dass Aufgaben, die man als nur von Menschen durchführbar angesehen hätte, z.T. auch von Künstlicher Intelligenz übernommen werden können. Das Dissertationsvorhaben befasst sich vor dem Hintergrund der rein faktisch immer stärker zunehmenden Digitalisierung mit der Frage, inwiefern eine Übernahme einzelner Teile des ausdifferenzierten planerischen Abwägungsprozesses oder sogar der Prozess in seiner Gesamtheit durch KI technisch möglich bzw. zu erwarten und dann auch rechtlich zulässig ist, und ob dies zur Steigerung der Qualität der Planungen, zur Planungsbeschleunigung oder schlicht zur Entlastung der Verwaltung beitragen könnte.
Kontakt: Felix Kretschmer
Steuerung der Freiraumerhaltung und –nutzung, Multifunktionalität von Flächen
Grotefels, Mitglied im Arbeitskreis „Freiraumsicherung und –entwicklung“ der ARL, Vorträge zu Rechtsgrundlagen im Rahmen eines Workshops des Arbeitskreises, Vorbereitung eines Beitrags gemeinsam mit Wiemann
Grotefels, Teilnahme am Fachgespräch „Rechtsinstrumente zur Stärkung der urbanen grün-blauen Infrastruktur“ am 07.12.2022 im BMWSB
Kümper, Teilnahme an sog. ExpertInnenGesprächen im Juli und Oktober 2022 im Rahmen eines Forschungsprojekts zum Thema „Umsetzung von Flächensparzielen im Rahmen der Raumordnung“ im Auftrag des UBA
Wagner, Teilnahme an einer Tagung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen BaWü zum Flächensparziel im November 2022
Mengenziele als Instrument im Umwelt- und Planungsrecht - Eine rechtliche Bewertung am Beispiel der Begrenzung des Flächenverbrauchs
Plate, Dissertationsprojekt (Abschluss voraussichtlich Herbst 2024)
Das Projekt befasst sich mit den rechtlichen Instrumenten zur Begrenzung des fortschreitenden Flächenverbrauchs. Es nimmt dabei mit raumordnerischen Mengenzielen ein Instrument in den Blick, dass im Umwelt- und Planungsrecht an Bedeutung gewonnen hat. Nicht zuletzt das kürzlich festgelegte "2 %-Ziel" im Windenergieflächenbedarfsgesetz unterstreicht die Relevanz von Mengenzielen und die Notwendigkeit ihrer rechtssicheren Umsetzung. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf ebendieser rechtssicheren Umsetzung von flächenverbrauchsbegrenzenden Mengenvorgaben, die mit einer Handlungskomponente kombiniert werden sollen.
Kontakt: Christoph Plate
Eine neue Phase der Raumordnung? Entwicklungslinien des Raumordnungsrechts
Kümper, verschiedene Beiträge zum „Wind-an-Land-Gesetz“ und zur Novellierung des ROG in Vorbereitung für Ende 2023
Grotefels, Teilnahme am Expertengespräch BMWSB, Difu zur Vorbereitung des „Wind-an-Land-Gesetz“, im Mai 2022