Wiederaufnahme der Klausurenwerkstatt im Öffentlichen Recht

Viele Studierende haben Probleme damit, ihr Wissen in einer gelungenen Art und Weise in einer Klausur zu präsentieren. Die Klausurwerkstatt bietet hierfür eine Fehleranalyse an. Es besteht die Möglichkeit, mit einer:einem WMA einen individuellen Termin zu vereinbaren, um Klausuren der Zwischenprüfung oder der Examensvorbereitung zu besprechen.

Hierbei wird nicht der Inhalt, sondern die methodische Herangehensweise begutachtet. In diesem Rahmen werden die individuellen Schwächen der Fallbearbeitung herausgearbeitet, Vermeidungsstrategien entwickelt und eine Anleitung für eine problemorientierte Klausurtechnik geboten.

Ab sofort besteht wieder die Möglichkeit, die Klausurwerkstatt im Öffentlichen Recht in Anspruch zu nehmen. Der Ansprechpartnerin ist Karla Rösenberger, die Sie per erreichen können. Erforderlich ist hierfür, dass mindestens eine Klausur, die mit ausreichend oder schlechter bewertet wurde, eingereicht wird.

Von dem Angebot ausgenommen sind Klausuren, deren Remonstrationsfrist noch läuft.

Da die Beratung auf langfristiges Lernen ausgelegt ist und keinen kurzfristigen Crashkurs darstellt, wird eine frühzeitige Terminvereinbarung empfohlen.

Für weitere Informationen kann zudem die Seite der Klausurwerkstatt eingesehen werden.